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Management > Motivation durch Beteiligung

Sollte ich meine Mitarbeiter am Firmengewinn beteiligen?

Steigern Sie Unternehmensloyalität und bewältigen Sie den Fachkräftemangel durch innovative Mitarbeiterbeteiligungsmodelle – entdecken Sie jetzt Ihre Möglichkeiten!

Handshake
(Foto: Shutterstock)

Bei Mitarbeiterbeteiligungen denken viele an Start-ups: Weil Geld dort oft knapp ist, sollen Schlüsselmitarbeiter Anteile am Unternehmen bekommen. Wird das Unternehmen erfolgreich verkauft, sollen diese Beschäftigten davon profitieren.

Mitarbeiterbeteiligung bietet aber auch Mittelständlern Vorteile, etwa wegen des Fachkräftemangels. „Grundsätzlich sind Mitarbeiter nur durch ihre Anstellungsverträge an die Gesellschaft gebunden“, sagt Tobias Keller von der Kanzlei Flick Glocke Schaumburg aus Düsseldorf. Darin sei meist ein Fixgehalt und vielleicht ein an Ziele geknüpfter Bonus vereinbart.

Zusätzlich ist es möglich, die Mitarbeiter wie Gesellschafter teilhaben zu lassen. Mit Beteiligungsprogrammen könnten Mitarbeiter zu Gesellschaftern des Unternehmens gemacht werden – vollwertig oder eingeschränkt.
 

 

Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung

Motivation und Engagement:

  • Durch eine Gewinnbeteiligung fühlen sich Mitarbeiter stärker mit dem Unternehmen verbunden und sind motivierter, zum Erfolg des Unternehmens beizutragen.

Produktivitätssteigerung:

  • Wenn Mitarbeiter finanziell von den Ergebnissen ihrer Arbeit profitieren, führt dies häufig zu einer Steigerung der Produktivität.

Mitarbeiterbindung:

  • Gewinnbeteiligungen können die Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen und dazu beitragen, qualifizierte Mitarbeiter im Unternehmen zu halten.

Attraktivität als Arbeitgeber:

  • Unternehmen, die ihre Mitarbeiter am Gewinn beteiligen, sind attraktiver für potenzielle Arbeitnehmer, insbesondere in einem wettbewerbsintensiven Arbeitsmarkt.

Kultur der Zusammenarbeit:

  • Eine Gewinnbeteiligung fördert eine Kultur der Zusammenarbeit und des Teamgeists, da alle auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten.

Möglichkeiten, ohne Erhöhung des Fixgehalts

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme auch im mittelständischen Bereich einzuführen, habe mittlerweile enorme Vorteile, sagt Keller. So ließen sich Schlüsselmitarbeiter ohne Erhöhung des Fixgehalts anwerben oder im Unternehmen halten. Sie bekämen einen zusätzlichen Anreiz und würden zusätzlich motiviert, zum Unternehmenserfolg beizutragen.

„Beschäftigte, die von solchen Programmen profitieren, identifizieren sich meist stärker mit dem Unternehmen selbst“, sagt Keller. „Die Gesellschafterinteressen und die Interessen der Mitarbeiter werden synchronisiert.“ Das Unternehmen selbst spare Liquidität und könne diese investieren.

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme lassen sich auf den Bedarf eines Unternehmens zuschneiden. „Ein solches Programm bedeutet nicht, dass Mitarbeiter zwingend zu Gesellschaftern werden und im Unternehmen mitbestimmen können“, sagt der Rechtsanwalt. Mitarbeiter könnten stattdessen auch nur zu „kleinen“ Gesellschaftern werden, ohne dass sie entsprechende Stimm- und Mitwirkungsrechte im Unternehmen hätten.

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sind Unternehmensinitiativen, die darauf abzielen, Mitarbeitende in Form von finanziellen Anreizen oder Unternehmensanteilen am Erfolg und Wachstum des Unternehmens zu beteiligen. Hier sind fünf Beispiele für solche Programme:

  • Aktienoptionspläne (Employee Stock Option Plans, ESOPs): Mitarbeitenden wird das Recht eingeräumt, in der Zukunft Aktien des Unternehmens zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Dies motiviert die Mitarbeitenden, da sie direkt vom Unternehmenserfolg profitieren können, wenn der Aktienkurs steigt.
  • Mitarbeiteraktienkaufpläne (Employee Stock Purchase Plans, ESPPs): Mitarbeitende können Aktien des Unternehmens zu einem vergünstigten Preis erwerben, oft mit Gehaltsabzügen, was ihnen erlaubt, regelmäßig und mühelos Unternehmensanteile zu erwerben.
  • Gewinnbeteiligungsprogramme: Diese Programme bieten Mitarbeitenden einen Anteil am Gewinn des Unternehmens, typischerweise in Form von Boni oder zusätzlichen Zahlungen, die an die finanzielle Performance des Unternehmens im Geschäftsjahr gebunden sind.
  • Phantom Stocks oder virtuelle Aktien: Mitarbeitende erhalten die wirtschaftlichen Vorteile eines Aktienzuwachses, ohne tatsächlich Aktien zu erwerben oder besitzen zu müssen. Diese Optionen werden oft in bar ausgezahlt und ahmen die Preisentwicklung der tatsächlichen Aktien nach.
  • Kollektive Beteiligungsfonds: Unternehmen legen Fonds auf, die mit einem Teil des Gewinns gefüllt werden und entweder direkt oder über einen Treuhänder in Unternehmensanteile investiert werden. Die Gewinne aus dem Fonds werden dann an die Mitarbeitenden ausgeschüttet.

Solche Programme variieren stark in ihrer Ausgestaltung, abhängig von Firmengröße, -branchen und -kultur, sowie den gesetzlichen Regelungen in verschiedenen Ländern.

Die Entscheidungsgewalt bleibt bei den bisherigen Gesellschaftern

Bei Start-ups steht größtenteils im Vordergrund, dass die beteiligten Mitarbeiter beim sogenannten Exit, etwa durch einen Verkauf oder einen Börsengang, profitieren. „Beim mittelständischen Unternehmen ist dagegen vor allem die Beteiligung am laufenden Unternehmenserfolg, dem jährlichen Gewinn, attraktiv“, sagt Keller.

Wichtig: Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sollten steuerlich überprüft werden, bevor sie starteten. „Beteiligungsprogramme helfen im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld und erleichtern Unternehmen die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern“, sagt Keller. Sie seien längst nicht mehr nur für Start-ups interessant, sondern auch für mittelständische Unternehmen. Dort bleiben solche Programme mittlerweile nicht mehr nur ­Führungs- und Zwischenführungsetagen vorbehalten. „Sie eignen sich auch für sonstige Schlüsselmitarbeiter.“

 

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