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Management > Alcolock

MittwochsMeinung: Alcolock und Kontrollwahn

Jeder noch so engmaschige Präventionsplan lässt sich austricksen. „Lasst ihn am besten gleich weg“, meint Markt und Mittelstand-Redakteur Michael Dörfler.

Der Kontrollwahn ist eine Endlosschleife. Ein fast schon zur Gewohnheit gewordenes Ritual:

1. Eine üble Straftat wird öffentlich ruchbar.

2. Irgendwelche Hinterbänkler im Bundestag fordern eine Verschärfung einschlägiger Paragraphen des Strafgesetzbuches.

3. Aufregung der Opponenten, die eine Gefährdung des freiheitlichen Rechtstaates zu erkennen glauben.

4. Hinweis eines Politikers, dass die umstrittenen Forderungen der Hinterbänkler längst schon im Strafgesetzbuch zu finden sind.

Wozu die ganze Aufregung? Mord ist eine Straftat und wer im Vollrausch seinen Wagen steuert, hat ebenfalls mit der Härte des Gesetzes zu rechnen. Aber für alle Delikte gilt: Sanktionen wirken nur, wenn man sich dabei erwischen lässt. Um das Flucht-Risiko zu verringern, sei die Prävention davor. Im ersten Fall kann das Planen und Ausführen dieser Tat leider kein noch so ausgeklügeltes soziales oder technisches System verhindern, aber Besoffenen das Autofahren zu verwehren, das geht.

Pusten und starten oder eben nicht: Alcolock machts möglich. Die mit dem Motormanagement verbundene Elektronik des Handgeräts wehrt Betrunkene vom Steuer ab. Ähnlich wie die elektronische Fußfessel sorgt das System dafür, dass man sich nur im Rahmen des gesetzlich Erlaubten bewegen darf.

Schon bietet Volvo in Schweden für seine Trucks die Alkohol-Wächter als Zubehör für 1000 Euro an. Wenn Berufskraftfahrer mit anderen Mitteln nicht dazu zu bringen sind, dass sie promillefrei am Steuer sitzen, warum sollte das nicht auch irgendwelche Hinterbänkler im Bundestag (siehe oben 2.) in ihren Visionen einschränken? Sie fordern gleiches Recht für alle Maschinenbediener!

Wenn nun ganze Bearbeitungszentren den Dienst verweigern, dann ist das kein technischer Defekt. Schuld sind die Bediener der Frühschicht, die den Atemtest durch den am Control Panel befindlichen Alcolock nicht bestanden haben. Den Ausfall in der Produktion hat natürlich der Unternehmer zu tragen, ganz wie der Spediteur, dessen Fahrzeuge auf dem Hof stehen bleiben, weil seine Fahrer am Abend zuvor beim Betriebsfest ordentlich getankt hatten. Aber keine Sorge: der Atemalkoholwächter lässt sich überlisten – das muss nur jemand übernehmen, der garantiert nüchtern ist. Dann läuft wieder alles, wie zuvor. Als hätte es Alcoguards und Hinterbänkler nie gegeben.