Neue Firma übernimmt Pensionszusage
Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, die ihr Unternehmen verkaufen möchten, können ihre Pensionszusagen auf eine sogenannte Rentner-GmbH auslagern. Diese Möglichkeit eröffnet ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Diese Möglichkeit eröffnet ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Das Papier legt fest, dass nicht nur Mitarbeiter und wesentlich beteiligte Vorstände von Aktiengesellschaften ihre erdienten Pensionszusagen im Falle eines Arbeitsplatzwechsels ins neue Unternehmen mitnehmen dürfen, sondern auch Gesellschafter-Geschäftsführer. Bislang war ihnen eine Mitnahme nicht erlaubt. Die neue Freiheit können Firmenlenker nutzen, um ihre Pensionszusagen aus der Bilanz zu verbannen und so beim Verkauf einen höheren Preis zu erzielen. Sie gründen dafür einfach eine neue GmbH und übertragen ihre Zusagen auf das Unternehmen.
Mehr zum Thema betriebliche Altersversorgung lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von Markt und Mittelstand.