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Management > Die Eisengießerei Karlshütte nutzt die Vorteile der neuen Insolvenzordnung

Sanierung in Eigenverwaltung

Die ostwestfälische Eisengießerei Karlshütte nutzt als erstes Unternehmen der Region die Gestaltungsmöglichkeiten der neuen Insolvenzordnung. Dem beantragten Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung wurde vom Amtsgericht Bielefeld entsprochen.

Der Mittelständler hofft, gestärkt aus dem Verfahren hervorzugehen: „Unser erklärtes Ziel ist es, die Karlshütte mit diesem Schritt nachhaltig zu sanieren und als stabiler Geschäftspartner und Arbeitgeber für unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Standort Bünde aus der Krise hervorzugehen“, so der geschäftsführende Gesellschafter, Karl Heinrich Thiele. Die Folgen des Krisenjahres 2009 und weiter steigender Margendruck bei größeren Rahmenverträgen hatten den Lieferanten für den Maschinen-, Anlagen- und Kompressorenbau in Schieflage gebracht.

Sanierungskonzept

„Es gilt nun das Sanierungskonzept weiter voranzutreiben und mit Hochdruck operativ umzusetzen. Dazu gehört es auch, dass wir uns von unprofitabel gewordenen Aufträgen konsequent trennen“, sagt Dr. Jochen Vogel. Der Sanierungsexperte von der Beratungsgesellschaft mbb [consult] verstärkt seit Anfang April die Geschäftsführung der Ostwestfalen. Der vorläufige Gläubigerausschuss hat dem  Sanierungskonzept über Planinsolvenz und Eigenverwaltung bereits zugestimmt.

Vorläufiger Gläubigerausschuss

Der vorläufige Gläubigerausschuss ist eine Neuerung des seit März gültigen Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) und soll die frühzeitige Einbindung der wichtigsten Gläubigergruppen sichern. Diese werden nun schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in die Entscheidung über die Eigenverwaltung einbezogen. Sofern der vorläufige Gläubigerausschuss einstimmig den Antrag des Schuldners auf Eigenverwaltung unterstützt, kann das Gericht diesen Antrag auch dann nicht ablehnen, wenn es der Ansicht ist, dass den Gläubigern durch die Anordnung Nachteile entstehen. Im Idealfall können so im Einvernehmen mit den Gläubigern die Kenntnisse und Erfahrungen der bisherigen Geschäftsleitung bestmöglich genutzt werden.

Weitere Informationen zur neuen Insolvenzordnung finden Sie hier.

Quellen: mbb [consult], Markt und Mittelstand