„Einwandfrei“ heißt „einwandfrei“ – Oldtimer-Verkäufer haftet für zugesagte Eigenschaft
Verspricht ein Verkäufer, dass eine Sache „einwandfrei“ funktioniert, muss er sich daran festhalten lassen und bei einem Defekt Ersatz leisten.
Verspricht ein Verkäufer, dass eine Sache „einwandfrei“ funktioniert, muss er sich daran festhalten lassen. Er kann sich nicht auf einen allgemeinen Haftungsausschluss berufen, wenn der Käufer wegen eines Defekts Ersatz verlangt.