Wahl zur Arbeitnehmervertretung: Kleinerer Betriebsrat ist besser als gar keiner
Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Sitz als zu wählen sind, kann der Betriebsrat auch kleiner ausfallen.
Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Sitz im Betriebsrat, als eigentlich zu wählen sind, kann der Betriebsrat auch kleiner ausfallen. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht bestätigt.