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So gründen Sie eine Genossenschaft oder treten einer bei

| Midia Nuri | Lesezeit: 3 Min.

Genossenschaft statt Investor: Wie Unternehmer eine eG gründen oder beitreten – mit klaren Regeln zu Haftung, Kapital und Kosten.

Mitarbeiter auf dem Dach
Ganz oben: Zum 75. Geburtstag der Genossenschaft spielten die Beschäftigten von ­Miraphone auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes ein Ständchen. (Foto: Miraphone)

Eine eingetragene Genossenschaft (eG) ist ein Zusammenschluss von Personen, der seine Mitglieder wirtschaftlich, sozial oder kulturell fördern will. Um eine Genossenschaft zu gründen, sind mindestens drei Personen nötig. Sind es mehr als 20, sind auch ein Vorstand und ein Aufsichtsrat nötig. 

Die Gründungsmitglieder müssen festlegen, wie die Genossenschaft wirtschaften soll: was sie einnehmen und ausgeben will, welche Investitionen sie beabsichtigt, wie sie dies zu finanzieren plant, auch wie die Aufgaben und Kompetenzen verteilt sind. Neben der Gründungssatzung ist eine Liste der „zustimmungspflichtigen“ Geschäfte und der Personen nötig, die in der künftigen Genossenschaft die Ämter übernehmen. Jede Genossenschaft muss sich einem Prüfungsverband anschließen, der darüber wacht, dass die Genossenschaft das Ziel einhält, die Mitglieder zu fördern. Der Verband durchleuchtet die Genossenschaft auch, bevor sie im Register eingetragen wird. 

Eine Genossenschaft darf nicht nach dem maximalen Gewinn streben, sondern nur nach dem maximalen Nutzen für ihre Mitglieder. Die Zwecke, für die Unternehmerinnen und Unternehmer eine eG gründen können, sind vielfältig und meist monothematisch. Am gebräuchlichsten sind Absatzgenossenschaften, Baugenossenschaften, Betriebsgenossenschaften, Einkaufsgenossenschaften, Kreditgenossenschaften, Konsumgenossenschaften und Produktionsgenossenschaften. Mit einem positiven Gutachten des Prüfungsverbands kann die eG – notariell, das ist Pflicht – beim Genossenschaftsregister eingetragen werden. Hinterlegt werden Name, Sitz und Gegenstand sowie Bestimmungen zur Nachschusspflicht und zur Generalversammlung, zur Vertretungsregelung, über Eröffnung, Aufhebung oder Einstellung eines Insolvenzverfahrens und über die Auflösung. 

Mit der Gründung einer Genossenschaft entsteht eine Kapitalgesellschaft. Mindestkapital ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber es muss für die genossenschaftlichen Zwecke reichen. Die Höhe wird per Satzung bestimmt. Die Mitglieder müssen die Einlagen dann zahlen. Eine eG haftet nur bis zur Höhe dieser Einlagen. Eine Genossenschaft muss eine Bilanz samt Anhang erstellen. Das ist im Handelsgesetzbuch festgelegt. 

Die Kosten und Leistungen der Prüfungsverbände variieren je nach Größe der Genossenschaft und der Vorarbeit bei den Unterlagen zwischen 1000 und 4500 Euro. Hinzu kommen Mitgliedsbeiträge zwischen 200 und 1800 Euro sowie Prüfgebühren für die Bilanz. Auch der Beitritt zu einer Genossenschaft, kann sich für Unternehmer lohnen. Ein Genossenschaftsanteil bringt dem Genossenschaftsmitglied in der Regel wirtschaftliche und/oder organisatorische Vorteile. Anders als bei einem sozialen und gemeinnützigen Verein, tritt man einer Genossenschaft nicht bei, sondern erwirbt Genossenschaftsanteile, ähnlich wie etwa GmbH-Anteile oder Aktien. Das gilt auch für Wohnungsbaugenossenschaften, die sich an Privatleute wenden.

 

Faktenbox

Mindestanzahl Gründer:

  • drei Personen
  • Ab mehr als 20 Mitgliedern verpflichtend: Vorstand und Aufsichtsrat

Gründung: Inhalte und Voraussetzungen

Die Gründungsmitglieder legen fest, wie die Genossenschaft wirtschaften soll. Dazu gehören unter anderem: Einnahmen und Ausgaben, geplante Investitionen, Finanzierungskonzept, Aufgaben- und Kompetenzverteilung


Erforderliche Unterlagen 

  • die Gründungssatzung

  • eine Liste zustimmungspflichtiger Geschäfte

  • die Benennung der künftigen Amtsinhaber

Pflicht

  • Jede Genossenschaft muss Mitglied eines Prüfungsverbands sein.
  • Der Verband überwacht die Einhaltung des Förderzwecks, prüft die Genossenschaft vor der Eintragung ins Register und erstellt ein Gutachten, ohne das keine Eintragung möglich ist. Mit einem positiven Gutachten des Prüfungsverbands erfolgt die Eintragung – notariell verpflichtend. Hinterlegt werden unter anderem: Name, Sitz und Gegenstand, Regelungen zur Nachschusspflicht, Bestimmungen zur Generalversammlung, Vertretungsregelungen, Angaben zu Insolvenz und Auflösung

Kapital, Haftung und Rechtsform

  • Mit der Gründung entsteht eine Kapitalgesellschaft.
  • Ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital gibt es nicht. Die Höhe der Einlagen wird in der Satzung festgelegt. Die Mitglieder müssen diese Einlagen einzahlen. Die eG haftet nur bis zur Höhe dieser Einlagen.

Buchführung und Bilanzpflicht

  • Genossenschaften sind bilanzpflichtig.
  • Sie müssen eine Bilanz inklusive Anhang erstellen. Grundlage dafür ist das Handelsgesetzbuch.

Kosten 

Die Kosten variieren je nach Größe der Genossenschaft und dem Vorbereitungsgrad der Unterlagen.

  • Prüfungsverband: ca. 1.000 bis 4.500 Euro

  • Mitgliedsbeiträge: ca. 200 bis 1.800 Euro

  • zusätzliche Prüfgebühren für die Bilanz

Genossenschaft als moderne Nachfolgelösung

  • Warum ist die Genossenschaft attraktiv für die Nachfolge?
    Kein klassisches Nachfolgeproblem, da Vorstände gewählt werden
    Unternehmensanteile bleiben im Unternehmen und gehen nicht an externe Investoren
    Übergabe kann schrittweise erfolgen, etwa durch Einmalzahlung und anschließende Gewinnbeteiligung
    Der Kaufpreis verteilt sich auf viele Schultern, was die Finanzierung erleichtert
  • Praxisbeispiele 
    Planergemeinschaft Kohlbrenner eG (Berlin)
    Miraphone eG (Waldkraiburg)
    Große Genossenschaften in Deutschland
    - Datev
    - Edeka
     - Rewe
    - Noweda
  • Wie funktioniert Mitbestimmung?
    Das operative Geschäft liegt beim Vorstand
    Grundsatzentscheidungen trifft die Generalversammlung
    Transparenz und kontinuierliche Kommunikation sind zentrale Voraussetzungen
    Mitarbeiter sind zugleich Angestellte und Miteigentümer
  • Wirtschaftliche Vorteile
    Langfristige Stabilität statt kurzfristiger Exit-Logik
    Schutz vor Übernahmen durch externe Investoren
    Größenvorteile bei Einkauf, Finanzierung und Marketing
    Hohe Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen
  • Historischer Kontext
    Begründer der Genossenschaftsidee sind Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch
    Ursprung im 19. Jahrhundert als Selbsthilfeinstrument gegen Kreditwucher
    Seit 2016 zählt die Genossenschaftsidee zum UNESCO-Weltkulturerbe

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