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Personal > Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Sozialpartnermodell: „Von einer Zocker-Rente ist die Zielrente weit entfernt“

Mit einer Reform des Betriebsrentenstärkungsgesetz wollte der Bund 2018 die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer attraktiver machen. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der bAV-Beratung Longial, sagt, ob das funktioniert hat, und erklärt die Vorteile des Sozialpartnermodells.

2018 trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Wie relevant ist das Gesetz für Mittelständler?

Sehr relevant. Schließlich soll das Gesetz dazu beitragen, dass mehr kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anbieten.

Wie soll das gelingen?

In den drei zuvor bestehenden Modellen „Leistungszusage“, „beitragsorientierte Leistungszusage“ und „Beitragszusage mit Mindestleistung“ haften Unternehmen mit eigenen Mitteln, wenn ihr bAV-Anbieter etwa durch einen Bankrott ausfällt. An diesem Punkt setzt das BRSG mit dem Sozialpartnermodell an. Denn diese Haftung fällt weg.

Wie funktioniert das Modell?

Um seinen Angestellten eine bAV anbieten zu können, benötigt der Arbeitgeber einen Arbeitgeberverband und eine Gewerkschaft. Diese Sozialpartner suchen sich eine bestehende Versorgungseinrichtung – das können Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen sein. Die Versorgungseinrichtung zahlt später eine lebenslange Rente aus.

 

Wer haftet im Endeffekt für das Geld, wenn das nicht mehr die Unternehmen tun?

Die Versorgungseinrichtungen unterliegen der Aufsicht durch die Bafin. Darüber hinaus müssen sich die Tarifparteien aktiv einbringen und fungieren etwa als zusätzliche Kontrollinstanz für die Auswahl der Kapitalanlagen.

 

Wie wirkungsvoll sind diese Kontrollen?

An einen Zusammenbruch der Versorgungseinrichtungen glaube ich nicht. Neben dem Arbeitgeber trägt ja auch die Versorgungseinrichtung weniger Risiken. Denn die Höhe der Rente steht bei Vertragsabschluss nicht fest. Und die Höhe des Rentenbezugs ist auch nicht lebenslang garantiert.

Das klingt nicht gerade sexy.

Die Rente müsste zwar gesenkt werden, wenn die Summe der Kapitalanlagen einen bestimmten Wert unterschreitet. Gleichzeitig wird sie aber auch erhöht, wenn ein bestimmter Wert überschritten wird. Mit diesem Korridor können auch Erschütterungen am Kapitalmarkt ausgeglichen werden, ohne dass die Renten sinken. Von einer „Zocker-Rente“ ist die Zielrente also weit entfernt.

Eine weitere Neuerung, die seit 2018 gilt, ist das Optionsmodell. Was bedeutet das?

Damit kann das Unternehmen auf einen Schlag ein Versorgungssystem durch Entgeltumwandlung für alle Mitarbeiter einrichten. Auf diese Weise ist es deutlich simpler als die bisherigen Lösungen.

Müssen Unternehmen das Sozialpartnermodell anwenden?

Keineswegs – die alte bAV bleibt weiterhin bestehen. Unternehmen können die neue Zielrente und die bekannten Garantiemodelle sowohl nebeneinander als auch in Kombination nutzen.

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