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Management > Mittelständler

Strafe für Werkzeughersteller

Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Millionenhöhe gegen TTS Tooltechnic verhängt. Das Unternehmen soll von seinen Fachhändlern eine strikte Preisbindung verlangt haben.

Die Werkzeugfirma TTS Tooltechnic Systems soll von Fachhändlern Mindestpreise für die Produkte der Werkzeugfirma verlangt haben. Das Bundeskartellamt verhängte eine Geldbuße in Höhe von 8,2 Millionen Euro gegen das Wendlinger Unternehmen. Die Höhe der Strafe soll auf andere Kartellsünder abschreckend wirken.

Begründet wurde die Strafe mit der Forderung des Mittelständlers, von den Fachhändlern die strikte Einhaltung einer „unverbindlichen Preisempfehlung (UVP)“ zu verlangen. Wenn Händler davon abweichen wollten, sei ihnen mit schlechteren Konditionen oder einer Vertragskündigung gedroht worden. Der Mittelständler vertreibt Elektrowerkzeuge für Schreiber, Maler, Autolackierer und Privatkunden. „Gerade bei Produkten mit erheblicher Marktbedeutung schädigt die vertikale Preisbindung Verbraucher und Gewerbetreibende“, bemängelte Andreas Mundt, Präsident vom Bundeskartellamt.

Prüfung von Vertriebsmodellen

Dem Mittelständler wurde die Preisbindung durch Vernehmungen der betroffenen Fachhändler nachgewiesen. Die Werkzeugfirma hat sich dazu bereit erklärt, das Verfahren einvernehmlich zu beenden und keinen Widerspruch gegen die Entscheidung vom Bundeskartellamt eingelegt. Entschieden wurde die Geldstrafe vom Oberlandesgericht Düsseldorf. Das Unternehmen will nun sämtliche Vertriebsmodelle überprüfen und die Mitarbeiter verstärkt schulen.

Quellen: Financial Times Deutschland, Markt und Mittelstand