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Personal > Vermittlerhonorar, Probezeit, Gehalt

Übernahme von Zeitarbeitern: So klappt’s

Zeitarbeiter sind nicht fest angestellt, sondern nur ausgeliehen. Doch eine Übernahme ist möglich und sinnvoll. Was Betriebe dabei beachten müssen und warum ein Betriebsrat auch Vorteile hat, erklärt der Arbeitsrechtler Ralf-Dietrich Tiesler im Interview.

Herr Tiesler, nicht selten bewähren sich per Zeitarbeit in ein Unternehmen gekommene Mitarbeiter und sollen übernommen werden. Wie unterscheidet sich eine solche Übernahme von einer traditionellen Stellenbesetzung?
Einer der größten Unterschiede dürfte sein, dass eine formale Bewerbung nicht erforderlich ist. Schließlich kennt der Betrieb den potenziellen Mitarbeiter ja schon – und kann ihm formlos einen Arbeitsvertrag anbieten. Existiert allerdings ein Betriebsrat, muss das entleihende Unternehmen die Stelle zunächst betriebsintern ausschreiben. Zeitarbeiter dürfen sich dann zwar ebenfalls bewerben, die Übernahme ist aber von der Zustimmung des Betriebsrats abhängig.

Was wird aus dem verleihenden Unternehmen, typischerweise ein Personaldienstleister?
Der Verleiher erhält ein Vermittlungshonorar, dass sich zum Beispiel am Jahreseinkommen des Arbeitnehmers beim neuen Arbeitgeber orientieren kann. Vermittlungshonorare von bis zu zwei Monatsgehältern sind auch noch zulässig. In der Praxis wird zudem häufig vereinbart, dass das Vermittlungshonorar mit zunehmender Dauer der Überlassung des Zeitarbeitnehmers geringer wird.

Spätestens, wenn mit dem Betriebsrat und dem Verleiher alles geklärt ist, geht es um die Vertragsbestandteile. Wie sieht es zum Beispiel mit einer Probezeit aus?
Der neue Arbeitgeber kann mit dem übernommenen Zeitarbeiter eine Probezeit von bis zu sechs Wochen vereinbaren.

Sind auch Gehaltsverhandlungen bei solchen Übernahmen üblich?

Das hängt von der Vergütungsstruktur im und der Qualifikation und Stellung des Zeitarbeiters ab. Bei einem gewerblichen Mitarbeiter dürften es eher keine Verhandlungen geben. Bei einem hochqualifizierten Softwareentwickler kann durchaus mal heftig gerungen werden.

Aber grundsätzlich müssen ja auch Zeitarbeiter angemessen bezahlt werden. Haben sie Anspruch auf das gleiche Gehalt wie die Stammbelegschaft?
Ja, und zwar von Anfang an: Der Gleichstellungsgrundsatz, der auch das Entgelt betrifft (Englisch: Equal Pay; Anmerkung d. Red.), gilt grundsätzlich ab dem ersten Tag der Überlassung. Das Gesetz lässt allerdings zu, dass Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche von diesem Gleichstellungsgrundsatz abweichen.

Wie wirkt sich das aus?
Liegt ein Tarifvertrag vor, kann das Arbeitsentgelts in den ersten neun Monaten einer Überlassung abweichen. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn Tarifverträge der Einsatzbranche Branchenzuschläge für Zeitarbeitnehmer vorsehen, sodass das Arbeitsentgelt für Zeitarbeiter stufenweise an das tarifliche Entgelt angeglichen wird. In diesem Fall kann dann sogar für die ersten 15 Monate einer Überlassung vom Gleichstellungsgrundsatz abgewichen werden.

Wie lange dürfen Zeitarbeitsverhältnisse überhaupt dauern?
Grundsätzlich 18 Monate, wobei es auch hier Ausnahmen gibt. Die Tarifpartner der Einsatzbranche können die Höchstdauer durch den Abschluss eines entsprechenden Tarifvertrags verlängern. Entleiher ohne Tarifbindung haben die Möglichkeit, den geltenden Tarifvertrag durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit ihrem Betriebsrat nachzuzeichnen.

Was können Unternehmen tun, die keinen Betriebsrat haben?
Nichts. Für sie sind die 18 Monate bindend.

Auf welchen Zeitraum kann die Ausleihdauer maximal verlängert werden?
In der Metall- und Elektroindustrie haben sich die Tarifpartner auf eine Überlassungshöchstdauer von 24 Monaten verständigt. Darüber hinaus wurde das noch nicht höchstrichterlich geklärt. In der Kommentarliteratur wird eine Höchstdauer von bis zu sechs Jahren diskutiert.

Was spricht überhaupt aus Ihrer Sicht für den Einsatz von Zeitarbeitern?
Durch Zeitarbeiter ist eine Anpassung der personellen Ressourcen an saisonale und konjunkturelle Schwankungen möglich. Auch größere Projekte können auf diese Art leichter gestemmt werden. Stichwort: atmender Betrieb. Zudem besteht für den Entleiher natürlich auch die Möglichkeit eines längerfristigen Kennenlernens eines potentiellen Arbeitnehmers.

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