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Unternehmensnachfolge: So sichern Mittelständler ihre Zukunft

Nachfolger gesucht: Wer einmal in ihre Fußstapfen tritt, ist für viele Unternehmer eine schwierige Frage. Gründer und Chefs sollten sich dennoch frühzeitig Gedanken darüber machen. Denn nur durch rechtzeitige Planung können sie die für den Fortbestand der Firma richtige Nachfolgeoption finden.

„Viele Firmen kümmern sich zu spät um die Nachfolge und unterschätzen den Aufwand, den die Übergabe des Unternehmens mit sich bringt.“

IW-Präsident Michael Hüther im „Markt und Mittelstand“-Interview

Die Suche: Wann sollte man sich mit der Unternehmensnachfolge beschäftigen?

Sich um die Unternehmensnachfolge zu früh zu kümmern ist praktisch unmöglich. Denn die Suche nach einem oder mehreren Menschen, die die Firma einmal weiterführen können und wollen, gehört zu den komplexesten und schwierigsten Aufgaben eines Unternehmerlebens. Trotzdem (oder gerade deshalb) schieben viele Unternehmer das Thema vor sich her. Das kann für das Unternehmen fatal sein. Denn eine passende, funktionierende und langfristig tragfähige Nachfolgelösung ist nicht von heute auf morgen gefunden.  

Experten empfehlen für die Suche und Sicherung einer Unternehmensnachfolge einen Zeithorizont von mindestens zwei bis fünf Jahren. Es schadet aber auch nicht, schon zehn oder noch mehr Jahre vor diesem Schritt an die Nachfolge zu denken – zumal ein Unfall oder eine Krankheit eine plötzliche Übergabe nötig machen kann. 

Jeder muss einmal sterben, sogar mittelständische Unternehmer. Spätestens zu ihrem Tod sollten Firmengründer und -besitzer die Unternehmensnachfolge geregelt haben. Es sollte klar sein, wer in ihre Fußstapfen tritt: der Sohn, die Tochter oder eine Gemeinschaft von Erben? Ein Investor, eine Stiftung oder ein langgedienter Mitarbeiter? Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge, doch nicht jede passt für jede Firma. Eines haben sie aber gemeinsam: Sie sollten gut vorbereitet sein. Denn vielleicht ist es auch ganz schön, im Alter etwas kürzer zu treten und den oder die Nachfolger machen zu lassen – und bei Bedarf mit Tipps zur Seite stehen. 

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Ein weiterer Vorteil, wenn die Unternehmensnachfolge früh geklärt ist: Der Nachfolger – ob Sohn, Tochter oder ein Externer – kann in die Rolle hineinwachsen. Und bei frühzeitiger Herangehensweise lässt sich auch eine komplizierte Gesellschafterkonstellation ohne böses Blut und zum Wohlgefallen aller lösen.

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Wer sich frühzeitig um seine Nachfolge kümmert, kann darüber hinaus auch Steuern sparen. Damit der neue Inhaber aber wirklich von den Vergünstigungen profitiert, muss er einige Vorschriften bei Erbe bzw. Schenkung einhalten. 

Das Leben nach der Übergabe muss dabei nicht langweilig sein. Viele Unternehmer schauen auch nach ihrem Ausscheiden noch regelmäßig in der Firma vorbei. Und manch einer gründet auch ein neues Unternehmen, wie die Kollegen vom wir-Magazin beobachtet haben.

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Es bleibt in der Familie: Unternehmensnachfolge durch die eigenen Kinder

Vielen Mittelständlern erscheint der eigene Sohn oder die eigene Tochter als naturgegebene Lösung. Etwa die Hälfte der Mittelständler plant laut einer Umfrage die Übergabe an ein Familienmitglied. Kein Wunder, hat die Lösung auf den ersten Blick doch vor allem Vorteile: Es muss kein Käufer gesucht werden, das Unternehmen „bleibt in der Familie“, und die eigenen Kinder arbeiten häufig ohnehin im Unternehmen mit und haben die Abläufe verinnerlicht. 

Doch nicht jeder Unternehmer hat eigene Kinder – und nicht jedes Unternehmerkind ist willens (oder dafür geeignet), das Familienunternehmen zu führen. Dazu können juristische Fallstricke bei der Erbfolge und Erbschaftssteuer kommen. Gibt es mehrere Erben, besteht ein hohes Konfliktpotential. 

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In jedem Falle sollten die Kinder nicht von den Eltern zu etwas gedrängt werden, was sie selbst nicht wollen. Und: Wenn die Nachfahren nicht über ausreichende wirtschaftliche Fachkenntnisse verfügen, können sie falsche strategische Entscheidungen treffen und im schlimmsten Fall das Lebenswerk des Gründers ruinieren. Allerdings ist es mitunter schwierig, einen anderen Erben einzusetzen als die eigene Tochter oder den eigenen Sohn. Das zeigt der Fall des Hamburger Familienunternehmens J.J. Darboven. Der Patriarch des Kaffeerösters, Albert Darboven, traut seinem Sohn Arthur die Übernahme und Führung nicht zu. Deshalb wollte der Seniorchef den Milliardär Andreas Jacobs adoptieren. Ein Gericht hat dies allerdings abgelehnt.

Dass eine Nachfolge in einer Familie per se konfliktträchtiger sei als der Verkauf, lasse sich aber nicht pauschal sagen, so Wirtschaftsmediatorin Christin Stäudte. „Natürlich kann die Familiengeschichte belastend sein und zu Konflikten führen. Auf der anderen Seite kennen sich die Beteiligten gut und in vielen Familien ist das Vertrauen untereinander sehr ausgeprägt.“

Käufer gesucht: Unternehmensnachfolge durch Familienfremde

Sind die Inhaber kinderlos oder steht der Nachwuchs nicht zur Verfügung, können weitere Gesellschafter, die an dem Unternehmen beteiligt sind, einspringen. Zu den Mitinhabern besteht in vielen Fällen ein vertrauensvolles Verhältnis, das über einen längeren Zeitraum hinweg gewachsen ist. Zudem kennen sie das Unternehmen gut und haben die Strategie mitentwickelt. Nicht selten haben andere Gesellschafter ohnehin ein Vorkaufsrecht.

In manchem Familienunternehmen gehören langjährige Mitarbeiter oder Führungskräfte fast schon zur Familie. Und auch wenn das Verhältnis zumeist rein professioneller Natur war: Wer schon lange beim Unternehmen arbeitet, kennt Betrieb und Ziele. Die Chance, dass er das Unternehmen im Sinne des Unternehmers weiterführt und sich dadurch für die Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner wenig ändert, ist relativ groß.

Eine spezielle Form der Unternehmensnachfolge ist der Verkauf an das Management, zum Beispiel an einen Geschäftsführer – ein sogenannter Management-Buy-out. Auch der Verkauf an einen externen Manager, der bisher noch nicht im Unternehmen tätig war, ist natürlich möglich (Management-Buy-in). Dieser Weg kann insbesondere sinnvoll sein, wenn es sich um einen fachlich oder durch seine Persönlichkeit besonders qualifizierten Geschäftsmann handelt, der die Visionen des bisherigen Inhabers teilt und das Unternehmen in dessen Sinn weiterentwickeln will.

Ist kein Erbe in Sicht und kein Mitarbeiter willens oder fähig, das Unternehmen zu übernehmen, gibt es noch die Möglichkeit des Verkaufs an einen Investor. Hier liegt die Schwierigkeit vor allem darin, dass ein Unternehmer häufig nicht nur finanziell an seiner Firma hängt, sondern auch eine starke emotionale Bindung spürt und nicht loslassen kann – schließlich geht es um sein Lebenswerk. Gehört die Firma aber erst einmal einem Investor oder jemand anderem, ist der unternehmerische Einfluss stark begrenzt. Wenn man allerdings nicht aufpasst, können Emotionen Verhandlungen zum Platzen bringen.

Auch hier gibt es wieder Sonderformen: Hinter Search Funds stehen zum Beispiel Investoren, die Übernahmegründern den Einstieg in Unternehmen ermöglichen. Besonders Firmen aus wachstumsstarken Branchen und mit einer hohen Profitabilität können auf diese Weise einen Nachfolger finden.

Bei der Suche können Kontakte zu regionalen Verbänden oder Investmentgesellschaften helfen. Über den Nachfolge-Pool der IHK Aachen, fand zum Beispiel der Gründer des Logistikdienstleisters Schiffer Service, Rolf Schiffer, einen Nachfolger. In nur neun Monaten regelte Ralph Bauer, so der Name des Nachfolgers, zusammen mit einem Investor die Übernahme des Unternehmens.

Im Idealfall findet sich – auf welchem Weg auch immer – ein Nachfolger, der das Unternehmen im Sinne des oder der Altgesellschafter weiterführt. Oder es sogar saniert, wenn es der Firma schlecht geht.

Eine Stiftung wie etwa beim Unternehmen Gefro ist dann eine attraktive Option für die Nachfolgeregelung, wenn der Unternehmer zum einen sicherstellen will, dass die Firma in seinem persönlichen Sinn weitergeführt wird, und zum anderen, dass diese über einen sehr langen Zeitraum – das heißt: über mehrere Generationen hinweg – so und nicht anders bestehen bleibt. Der Clou: Die Rechtsform ist unsterblich.

Natürlich ist es auch möglich, mehrere Nachfolgeoptionen miteinander zu kombinieren. So geschehen bei der Spedition Braase: Neben der Haspa Beteiligungsgesellschaft für den Mittelstand (Haspa BGM), die 49,9 Prozent der Anteile erwarb, holte der Unternehmer Fritz Dethlefsen auch noch seine beiden Söhne (zusammen 35 Prozent) und seinen langjährigen Co-Geschäftsführer (15,1 Prozent) als Gesellschafter in das Fuhrunternehmen.

 

Ein Problem bei all dem: Die wenigsten Unternehmer wissen überhaupt, was ihr Unternehmen wert ist – und wie sie geeignete Käufer finden. Zumindest bei der Suche helfen Onlineportale. Egal für welche Nachfolgeoption sich das Unternehmen entscheidet, häufig ist die Finanzierung eine größere Herausforderung, an der die Übergabe scheitern kann. Die Unternehmer und der Nachfolger sind dabei aber nicht auf sich alleine gestellt. Förderbanken unterstützen die Vorhaben finanziell. Worauf Mittelständler dabei achten müssen, erklärt Gabriela Pantring, Vorstandsmitglied der NRW-Bank, im Interview. 

Zahlen und Fakten zur Unternehmensnachfolge

  • 45 Prozent der Mittelständler, die sich über das Thema Nachfolge Gedanken gemacht hatten, gaben im KfW-Mittelstandspanel, das Anfang 2019 veröffentlicht wurde, an, dass sie sich einen externen Käufer als Nachfolger vorstellen könnten – genauso viele hofften auf die Übergabe an ein Familienmitglied.
Nachfolgevarianten, die in Betracht gezogen werden

Quelle: KfW

  • Anfang 2018 planten 842.000 Unternehmensinhaber laut einer KfW-Studie, innerhalb der kommenden fünf Jahre ihre Tätigkeit aufzugeben. 61 Prozent davon, also gut eine halbe Million Besitzer, wollen den Betrieb an einen Nachfolger übergeben. Gut 300.000 rechnen damit, die Firma schließen zu müssen.

Checkliste: Was Unternehmer vor der Regelung der Nachfolge prüfen sollten

Geschäftsleute, die sich mit dem Thema Unternehmensnachfolge beschäftigen, müssen sich zahlreiche Fragen stellen. An erster Stelle steht, wer als Nachfolger überhaupt geeignet ist. Aber auch, wann und zu welchen Konditionen das Unternehmen übergeben werden soll und kann, muss entschieden werden. Dazu kommt, dass nicht für jedes Unternehmen jede Nachfolgeregelung überhaupt in Frage kommt. Um übernahmewürdig zu sein, sollte ein Unternehmen zum Beispiel 58.000 Euro Mindestgewinn pro Jahr abwerfen. Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn schätzt, dass von den insgesamt 3,4 Millionen Familienunternehmen in Deutschland lediglich 700.000 übernahmewürdig sind. Für Investoren werden Unternehmen in der Regel erst ab einem Jahresumsatz von 15 Millionen Euro interessant. In Fällen einer hohen Wertschöpfung machen Private-Equity-Investoren aber auch Ausnahmen.

Bei einem Verkauf fordern die aussichtsreichsten Bieter mit den besten Angeboten irgendwann einen vertieften Einblick in die Bücher (engl. Due Diligence). Das Erstellen der Due Diligence sollte unbedingt ein externer Berater übernehmen, da auch im Mittelstand schnell ein paar 100 Seiten zusammenkommen können. Schluderei und ungenaue Angaben können später im schlimmsten Fall zu Schadensersatzklagen führen. Das Geld für einen externen Profi ist also gut angelegt.

Bewährt hat sich auch ein Notfallkoffer für den Fall, dass dem Firmeninhaber unerwartet etwas zustößt. Darin sollten die wichtigsten Dokumente und Informationen zum Unternehmen sowie wesentliche Arbeitsmittel enthalten sein. Dieser Notfallkoffer muss dem potentiellen Nachfolger auch zugänglich sein.

Der Artikel wurde am 21. Januar 2019 erstellt und zuletzt am 7. November 2019 aktualisiert

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