Deutsche Unternehmer haben sich in Sachen Korruptionsbekämpfung an die deutsche Regierung gewandt. In einem Schreiben an alle Fraktionschefs drängten die Führungskräfte auf eine baldige Unterzeichnung der UN-Konvention gegen Korruption. Deutschland hat diese zwar unterzeichnet, rechtsgültig ist sie jedoch aufgrund der bereits seit neun Jahren ausbleibenden Ratifizierung bislang noch nicht. Damit befindet sich Deutschland in Gesellschaft mit Syrien und Saudi-Arabien.
Unternehmer fürchten Image-Schaden
Den deutschen Unternehmen bereitet Sorge, dass die zögerliche Anti-Korruptionshaltung nachhaltig schadet: „Das Ausbleiben der Ratifizierung schadet dem Ansehen der deutschen Wirtschaftsunternehmen“, mahnen sie in dem Schreiben an die Fraktionschefs. Die Konzernchefs fordern die schwarz-gelbe Regierung zu einer baldigen Neuregelung auf.
Zwar ist die Bestechung deutscher Parlamentarier bereits seit 1994 strafbar, §108e Strafgesetzbuch bezieht sich jedoch nur auf das Stimmverhalten der Abgeordneten bei Abstimmungen, also das Vergehen des sogenannten „Stimmenkaufs“. Die UN-Konvention will jedoch gegen eine wesentlich größere Bandbreite an korrupten Praktiken vorgehen. Die Regelung in Deutschland lässt nämlich völlig offen, wo die Trennlinie zwischen noch legitimen Spenden für Mandatsträger für ihre politische Tätigkeit und Bestechung verläuft. Laut UN sollen Parlamentarier den gleichen strengen Richtlinien unterliegen, die für Angehörige des öffentlichen Dienstes gelten.
Europarat forderte bereits schärfere Gesetzgebung
Eine entsprechende Verschärfung der Gesetzgebung kam jedoch bislang weder unter Rot-Grün, noch unter Schwarz-Gelb zustande. Die Schwarz-Gelbe Koalition blockiert eine Neuregelung, da sie sich um die freie Mandatsausübung ihrer Parlamentarier sorgt. Die insgesamt 30 Konzernchefs namhafter deutscher Unternehmen wie Siemens, Daimler und Allianz halten eine solche Befürchtung für nicht haltbar. In ihrem Schreiben heißt es: „Integre Abgeordnete brauchen sich vor schärferen Regelungen nicht zu fürchten.“
Bereits 2009 hatte die für Antikorruptionskonventionen zuständige Unterorganisation des Europarates, GRECO, Deutschland zu strengeren Regelungen der Abgeordnetenbestechung sowie der Parteifinanzierung ermahnt. Grundsätzlich wurde eine Klarstellung der Bedingungen gefordert, unter denen Parteien überhaupt Spenden annehmen dürfen.Im Rahmen dessen wurde auch eine strengere Offenlegungspflicht für Abgeordnete, wie sie für Parteien bereits gilt, angeraten. Dies sollte mit einer Herabsetzung der Grenze der Spendenhöhe einhergehen, ab der Veröffentlichungspflicht besteht. Auch der Deutsche Bundestag, in Deutschland für Parteienfinanzierung zuständig, solle mit mehr Kontrollmöglichkeiten ausgestattet werden. Die Frist für die gesetzliche Umsetzung der Forderungen endete am 30. Juni 2011 – und verstrich ergebnislos. GRECO erwägt deswegen nun eine Untersuchungskommission in Deutschland einzusetzen.
Quellen: FAZ, FTD, ZDF, Transparency International, GRECO, UNCAC, Markt und Mittelstand