Hart aber fair – was es beim Aufhebungsvertrag zu beachten gilt
Wollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getrennte Wege gehen, sieht das Arbeitsrecht mehrere Möglichkeiten vor. Zwei besonders gängige sind: die Kündigung und der Aufhebungsvertrag. Die Kündigung ist an gesetzliche oder vertragliche Fristen geknüpft und in der Regel setzt er einen Kündigungsgrund voraus, ein Aufhebungsvertrag lässt sich jederzeit schließen. Nur fair verhandelt muss er sein. Was Arbeitgeber dabei zu beachten haben, fasst Arbeitsrechtlerin Larissa-Roxana Stergiou zusammen.