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Was Führungskräfte von Richtern lernen können

Führungskräfte gibt es nicht nur in klassischen Unternehmen. Was Geschäftsführer von Richtern lernen können und welche Rolle Transparenz spielt, berichtet Henning Müller, Richter am Hessischen Landessozialgericht.

„Eine klassische Führungskraft ist ein Richter nicht. Zwar arbeitet uns eine Serviceeinheit zu, die in unserem Auftrag Verfügungen umsetzt, Zeugen vorlädt und andere organisatorische Aufgaben erledigt. Aber ich bin nicht arbeitsrechtlich weisungsbefugt. Damit haben wir keine Personalführungsverantwortung, zumindest nicht im klassischen Sinn.

Dennoch hat meine Arbeit durchaus etwas mit Führung zu tun. So überwachen Richter, ob sich die Bürger an Gesetze halten, und ahnden Verstöße. Ein anderer Teil meiner Arbeit ist, zu überprüfen, ob die Vorschriften verfassungsgemäß sind. Dabei beschäftige ich mich zum Beispiel mit der Zumutbarkeit von Sanktionen gegenüber Arbeitslosen und wie viel Geld für ein menschenwürdiges Leben notwendig ist. Bei solchen Entscheidungen lasse ich mich von der durch die Grundrechte vorgegebenen Wertordnung leiten.

Manche Gesetzestexte – und die Rechtslogik dahinter – sind schwer verständlich. Deshalb kann der Laie die richterliche Rechtsprechung oft nicht ohne weiteres nachvollziehen. Als ich noch am Sozialgericht tätig war, also eine Instanz tiefer, habe ich in den Verhandlungen erst immer erklärt, was der Bescheid, den die klagende Partei erhalten hat und gegen den sie vorgeht, bedeutet. Diese Übersetzungsarbeit ist sehr wichtig. Auch meine Urteilsbegründungen formuliere ich so, dass alle Prozessbeteiligten die Argumente verstehen und meine Entscheidung nachvollziehen können.

Klar ist, dass ich mich bei meinen Entscheidungen nicht von Mitleid oder Sympathie beeinflussen lassen darf. Aber Menschlichkeit und Transparenz sind dennoch von erheblicher Bedeutung für den Arbeitsalltag. Obwohl ich als Richter die Autorität des Staates repräsentiere, versuche ich, nie abgehoben, hartherzig oder arrogant zu wirken.

Dank des Beratungsgeheimnisses können Richter – außer in den Ausnahmefällen der krassen Rechtsbeugung – nicht persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. Jeder Senat am Landessozialgericht besteht aus drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern; jeder Urteilsspruch ist eine Entscheidung des gesamten Senats. Von Fehlurteilen durch einzelne Richter zu sprechen ist deshalb Quatsch. Aber auch Gerichte sind natürlich nicht unfehlbar. Die unterlegene Seite kann Revision vor dem Bundessozialgericht einlegen – das ist die höchste Instanz. Manchmal heben die obersten Richter unser Urteil auf. Dann müssen wir den Fall neu bewerten. Aber nicht immer ändern wir unsere Entscheidung. Es kann auch sein, dass wir zum selben Ergebnis kommen, aber unsere Urteilsbegründung präzisieren.

Rund die Hälfte der 10 bis 15 Fälle, die ich jede Woche auf den Tisch bekomme, endet mit einem Vergleich. Das heißt: Es kommt zu keiner Gerichtsverhandlung. Aus den Einzelinteressen aller Beteiligten einen sachgerechten Kompromiss abzuleiten erfordert Fingerspitzengefühl, einen Blick für die wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge und auch ein gewisses Maß an Kreativität – das kann richtig Spaß machen.“

 

Protokoll: Jens Kemle

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