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Personal > Arbeitsrecht

Weiterbildung für Kurzarbeiter: Diese gesetzlichen Vorschriften gelten

Arbeitgeber können Kurzarbeiter in Weiterbildung schicken. Dafür gibt es sogar Fördergelder. Unternehmer müssen allerdings einige rechtliche Aspekte beachten. Welche das sind, erklärt Rechtsanwältin Kathrin Reitner.

Kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer in Kurzarbeit weiterbilden?

Prinzipiell schon. Das kann aber dazu führen, dass die Weiterbildungszeit als reguläre Arbeitszeit gilt, die der Arbeitgeber vergüten muss. Während der konkreten Weiterbildungszeit würde der Arbeitnehmer dann keine kurzarbeitsbedingten Ausfallzeiten mehr haben.

Was heißt das?

Kurzarbeitergeld wird vom Staat gezahlt, wenn der Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen vorübergehend eine verringerte Arbeitszeit hat. Stellt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer für eine Weiterbildung frei, so fällt der Arbeitnehmer zunächst aufgrund der Weiterbildung aus. Unternehmen, die Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt haben und in dieser Zeit weiterbilden wollen, sollten das vorab mit der Bundesagentur für Arbeit besprechen. Diese wird im konkreten Fall prüfen, worin genau der Grund für den Arbeitsausfall liegt, also ob dieser in der Weiterbildung oder nach wie vor in den wirtschaftlichen Gründen liegt, was in der Regel auch der Fall sein wird.

 

Wann liegt weiterhin Kurzarbeit vor?

Sollen die Ausfallzeiten, die aus wirtschaftlichen Gründen unabhängig von der Weiterbildung existieren, genutzt werden, um den Arbeitnehmer weiterzuqualifizieren, liegt der Grund des Arbeitsausfalls meines Erachtens weiterhin in den Auswirkungen der derzeitigen Krise, so dass das Kurzarbeitergeld gewährt werden müsste. Letztlich ist dies auch vom Gesetzgeber gewünscht, da dieser gerade Anreize für die Weiterbildung schaffen wollte, dass Arbeitgeber die Zeiten von Kurzarbeit für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter nutzen.

 

Aber rechtlich eindeutig geregelt ist das nicht, oder?

Stimmt. Die Agentur für Arbeit wird das von Fall zu Fall entscheiden und behält sich eine Ermessensprüfung vor. Wenn Unternehmen mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können sie dagegen Widerspruch einlegen.

Wenn kein Kurzarbeitergeld gewährt wird, kann das Unternehmen andere Finanzhilfen beantragen?

Ja, sofern der Mitarbeiter an einer geförderten Weiterbildung teilnimmt, kann der Betrieb auf Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes einen Zuschuss zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt inklusive der Sozialversicherungsbeiträge beantragen.

Voraussetzungen für eine Förderung der Weiterbildung

 

  • Die Inhalte der Fortbildung dürfen nicht ausschließlichfür die aktuelle Tätigkeit des Arbeitnehmers relevant sein, sondern müssen auch bei einem Arbeitsplatzwechsel anwendbar sein.
  • Der Erwerb des Berufsabschlusses (Ausbildung oder Studium) muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
  • In den vergangenen vier Jahren darf keine geförderte berufliche Weiterbildung absolviert worden sein.
  • Die Weiterbildung muss außerhalb des Betriebes durchgeführt werden.
  • Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden dauern.
  • Die Weiterbildung und der Träger der Weiterbildung müssen für die Förderung zugelassen sein. Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit „Kursnet“ bietet eine bundesweite Übersicht über Weiterbildungsangebote von Bildungsträgern.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Wie hoch ist der Zuschuss?

Das hängt von der Betriebsgröße ab: Bei bis zu zehn Mitarbeitern kann die Agentur für Arbeit davon absehen, dass sich der Arbeitgeber an den Lehrgangskosten beteiligt, wobei der Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu 75 Prozent betragen kann. Bei 10 bis 250 Arbeitnehmern bekommt der Arbeitgeber bis zu 50 Prozent der Kosten für die Weiterbildung und des Arbeitsentgelts erstattet. Bei 250 bis zu 2.500 Mitarbeitern gibt es dann nur noch 25 Prozent der Lehrgangskosten pro Mitarbeiter zurück.

Hängt die Förderung von der Weiterbildungsart ab?

Wenn der Arbeitgeber Fördergelder beantragen will, muss der Beruf des Arbeitnehmers entweder von Strukturwandel betroffen sein oder der Arbeitnehmer muss eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Das sind die Berufe, in denen die Nachfrage nach Fachkräften höher ist als das Angebot, wie etwa im Bereich Mechatroniker. Diese Regelung ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitern laut Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales jedoch bis Ende dieses Jahres ausgesetzt.

Was bedeutet das kürzlich verabschiedete Arbeit-von-morgen-Gesetz für die Weiterbildung?

Das neue Gesetz erhöht unter bestimmten Voraussetzungen die bereits genannten Fördersätze, und zwar um weitere zehn Prozentpunkte, wenn größere Teile der Belegschaft qualifiziert werden, weil die Kompetenzen von mindestens einem Fünftel der Beschäftigten nicht oder teilweise nicht mehr den betrieblichen Anforderungen entsprechen. Zudem werden Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge zur beruflichen Weiterbildung mit Zuschüssen belohnt. Einen weiteren Anreiz stellt der Wegfall der Sozialversicherungsbeiträge dar, sofern die Weiterbildungszeit mindestens die Hälfte der Ausfallarbeitszeit während der Kurzarbeit einnimmt.

Juni-Ausgabe von „Markt und Mittelstand“

 

Dieser Artikel stammt aus der Juni-Ausgabe von „Markt und Mittelstand“. Sie wollen die komplette Ausgabe lesen? Dann melden Sie sich kostenlos für unser Online-Archiv an. 

Kann ein Mitarbeiter die Weiterbildung einfordern?

Das kann er nur, wenn es im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder in einem anwendbaren Tarifvertrag vereinbart wurde.

 

Und der Arbeitgeber – kann er eine Qualifizierung anordnen?

Ja, er kann den Arbeitnehmer anweisen, eine Weiterbildung in seiner Arbeitszeit zu absolvieren. Befindet sich dieser aber zu 100 Prozent in Kurzarbeit, so existiert keine Arbeitszeit. Dann müssen sich beide Seiten einvernehmlich darauf einigen.

Was passiert, wenn die Weiterbildung länger dauert als die Kurzarbeit?

Die Weiterbildung darf den Mitarbeiter nicht an der Rückkehr zur Arbeit hindern. Das heißt, dass sich die Weiterbildung an die Arbeitszeit anpassen lassen muss und gegebenenfalls bei Rückkehr zur Vollzeitarbeit enden muss. Stimmt der Arbeitgeber allerdings einer weiteren Freistellung zu, kann die Weiterbildung auch nach dem Ende der Kurzarbeit fortgesetzt werden. Dann kann auch eine weitere Förderung durch die Agentur für Arbeit in Form eines Zuschusses zum Arbeitsentgelt beantragt werden.

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