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Wie kann der Mittelstand von den Konjunkturpaketen profitieren?

Die Konjunkturpakete I und II mit einem Gesamtvolumen von 80 Milliarden Euro stellen unterschiedliche Maßnahmen für den Mittelstand zur Verfügung. Wer bekommt aber bekommt die Fördergelder? Welche Hilfen sind für ihr Unternehmen sinnvoll?

Die Konjunkturpakete I und II mit einem Gesamtvolumen von 80 Milliarden Euro stellen unterschiedliche Maßnahmen für den Mittelstand zur Verfügung. Wer bekommt aber bekommt die Fördergelder? Welche Hilfen sind für ihr Unternehmen sinnvoll?

MuM gibt zusammen mit der Wirtschaftsprüfungskanzlei DHPG Dr. Harzem & Partner KG einen kurzen Überblick, welche Programme für Sie sinnvoll sind.

Kredit- und Bürgschaftsprogramm

Gesunde Unternehmen können staatliche Bürgschaften und Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. Die Programme sollen Engpässe überbrücken, die durch die Wirt-schaftskrise ausgelöst worden sind. Firmen, die ohnehin in Schwierigkeiten stecken oder als Sanierungsfälle gelten, be-kommen hingegen keine Förderung. Ausschlaggebend ist die Situ-ation der Unternehmen zum Stichtag 1. Juli 2008. Die entspre-chenden KfW-Kreditanträge, Formulare und Merkblätter können unter: www.kfw-mittelstandsbank.de abgerufen werden.

Investitionsprogramm

Neben der Internetpräsenz des Bundes (www.bund.de) führen In-formationsanbieter wie das Deutsche Ausschreibungsblatt (www.deutsches-ausschreibungsblatt.de) oder der Vergabereport (www.vergabereport.de) schnell zum passenden Verfahren. Für Unternehmen, die sich für öffentliche Aufträge interessieren, bietet sich ein Eintrag in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e. V. (www.pq-verein.de) an.

Exportfinanzierung

Die Regierung unterstützt Unternehmen, die im Exportgeschäft tätig sind, mit garantierten Krediten. Durch diese „Hermesdeckungen“ können sich Exporteure auch bei der Ausfuhr deutscher Waren in Schwellen- und Entwicklungsländer gegen Risiken absi-chern und im internationalen Wettbewerb bestehen. Hermesde-ckungen werden allerdings nur für förderungswürdige Exporte mit vertretbarem Risiko übernommen.

Allerdings muss sich um Exporte in Märkte mit erhöh-ten Risiken handeln, die oft nur mit Hilfe der staatlichen Ex-portkreditversicherung realisiert werden können. Weitere In-formationen, Bedingungen und Antragsformulare sind online über die Informationsseite AGA Report (www.agaportal.de) abrufbar.

Innovationsförderung

Um die Innovationsfähigkeit deutscher Unternehmen zu erhalten, stellt die Regierung in 2009 und 2010 jeweils 450 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Interessierte Unternehmen fin-den unter www.zim-bmwi.de detaillierte Informationen zu den einzelnen Projektgruppen, zu Fördersätzen und zum Antragsver-fahren.

Beschäftigungssicherung

Der Staat erstattet die Hälfte aller Sozialversicherungsbei-träge, die auf Kurzarbeit entfallen. Nehmen Mitarbeiter wäh-rend der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teil, werden für diesen Zeitraum die Beiträge sogar bis zu 100 Prozent ü-bernommen.

Darüber hinaus wurde die Bedingung ausgesetzt, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein muss. Um für einen oder mehrere Beschäftigte Kurzarbei-tergeld zu beantragen, reicht ab sofort der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als 10 Prozent. Weiterführende Infor-mationen zu den Themen Kurzarbeit und Qualifizierung finden sich auf dem Portal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.einsatz-fuer-arbeit.de).

Neue Abschreibungsmöglichkeiten

Die Regierung die Abschreibungsmöglichkeiten deutlich erwei-tert. Dies hat zum Ziel, betriebliche Investitionen zu fördern und gleichzeitig die Liquidität und Eigenkapitalbildung von Unternehmen zu stärken. Mittelständler können für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine degressive Abschrei-bung (AfA) vornehmen. Dies kommt jedoch nur bei Nettopreisen über 1.000 Euro in Betracht. Bis 150 Euro sind die Regelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verpflichtend. Zwi-schen 150,01 und 1.000 Euro greifen die Regelungen des Sammel-pools. Die degressive AfA ist auf jährlich 25 Prozent der Net-to-Anschaffungs- oder Netto-Herstellungskosten begrenzt und darf höchstens das Zweieinhalbfache der linearen AfA betragen. Diese Abschreibungsmöglichkeit ist auf zwei Jahre befristet. Für Mittelständler lohnen sich dadurch Investitionen besonders in den Jahren 2009 und 2010. Die Kosten können in den Anfangs-jahren deutlich schneller abgeschrieben werden und senken das Betriebsergebnis. So gewinnen Unternehmen gerade bei größeren Anschaffungen in den ersten Jahren zusätzliche Liquidität durch eine höhere Steuerentlastung.