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Wie Mittelständler ohne Entlassungen Lohnkosten sparen können

Nicht nur in Bankenkreisen wird zurzeit über Boni-Zahlungen diskutiert. Auch in mittelständischen Unternehmen sind variable und erfolgsabhängige Vergütungssysteme und Sonderzahlungen längst üblich.In wirtschaftlich schwierigen Zeiten denken Unternehmer darüber nach, die Sonderzahlungen zu kürzen und so Entlassungen zu vermeiden.

Nicht nur in Bankenkreisen wird zurzeit über Boni-Zahlungen diskutiert. Auch in mittelständischen Unternehmen sind variable und erfolgsabhängige Vergütungssysteme und Sonderzahlungen längst üblich.

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten denken Unternehmer darüber nach, die Sonderzahlungen zu kürzen und so Entlassungen zu vermeiden. Während freiwillige Zahlungen, das kann beispielsweise das 14. Monatsgehalt sein, einfach und vollständig gestrichen werden können, ist dies bei variablen Vergütungssystemen nicht möglich. Die Kürzung darf hier maximal 25 Prozent des Gesamtverdienstes ausmachen. Bei einem Bruttoverdienst von 2.000 Euro dürfen also maximal 500 Euro gestrichen werden. Hinzu kommt, dass die Kürzung begründet werden muss.

Neben dem Kürzen von Sonderzahlungen können Unternehmer auch ohne die Zustimmung der Belegschaft und des Betriebsrats Teile des Grundgehalts einbehalten. Wie dieses Verfahren in der Realität umgesetzt werden kann und was Mittelständler hierbei beachten müssen, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von Markt und Mittelstand: Ab Freitag in allen gut sortierten Kiosken oder hier.

Quellen: Markt und Mittelstand