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Vergütung > Lohn

Zeitarbeit: Nachzahlungen drohen

Unternehmen müssen damit rechnen, für Zeitarbeiter Nachzahlungen leisten zu müssen. Mitte März entscheidet das Bundesarbeitsgericht im ersten Fall.

Unternehmen müssen damit rechnen, für Zeitarbeiter Nachzahlungen leisten zu müssen. Mitte März entscheidet das Bundesarbeitsgericht im ersten Fall.
Eine Montagearbeiterin aus Rauen hatte in Erfurt Klage wegen vermeintlicher „Billigverträge“ eingereicht. Der Arbeitgeber hatte mit der Tarifgemeinschaft „Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit“ Verträge abgeschlossen. Es geht um mehr als 16.000 Euro Lohn.

Sozialkassen prüfen ausgezahlten Lohn

Wenn Die Zeitarbeiterin Erfolg hat, könnten hohe Kosten auf die Unternehmen zukommen. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund werden derzeit rund 1.500 Verfahren mit fünf Millionen Euro Lohnforderungen betreut. Die IG Metall hofft nun, dass die Richter eine Grundsatzentscheidung treffen werden. Bereits jetzt steht aber fest, dass die Zeitarbeitsfirmen wegen unwirksamer Tarifverträge nachzahlen müssen. Allein bei den Sozialkassen sollen rund 116 Millionen Euro zu wenig eingegangen sein. Diese hatten in den vergangenen Jahren rund zwei Drittel der fast 3.300 Zeitarbeitsfirmen überprüft und Mängel festgestellt.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Die Brandenburgerin hat es als erste geschafft, durch alle Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht zu gelangen. Die Richter müssen nun darüber befinden, ob beispielsweise Ausschluss- und Verfallsfristen ordnungsgemäß in den Verträgen festgehalten worden sind. Die Klägerin will denselben Lohn durchsetzen, den auch die Stammbelegschaft innerhalb der Firma bekommt. Sie beruft sich dabei auf Entscheidungen der Richter: Diese hatten 2010 und 2012 entschieden, dass die Tarifgemeinschaft nicht wirksam geworden war. Ohne gültige Tarifverträge gilt laut IG Metall für Leiharbeiter das „Equal-Pay-Prinzip“ – gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Dieses muss aber von den Zeitarbeitern eingeklagt werden.

Zeitarbeit: Klagewelle droht

Am 13. März werden außerdem weitere Lohn-Fälle verhandelt, unter anderem aus Bochum, Münster und Oelsnitz (in Sachsen). Dabei beschäftigen sich die Richter mit der Frage, ob Zeitarbeiter zählen, wenn die Größe des Betriebsrates bestimmt wird. Die Richter am 5. Senat, der sich mit den Klagen der Zeitarbeiter befasst, rechnen ab Herbst mit einer regelrechten Klagewelle. Derzeit gibt es in Deutschland laut Arbeitsagentur rund 780.000 Zeitarbeiter.

Die „Bundesarbeitsgemeinschaft der Personaldienstleister“ hat bereits Konsequenzen gezogen: Seit Februar steht fest, dass mit den „Gewerkschaften im Christlichen Gewerkschaftsbund“ keine Tarifverträge für Zeitarbeiter mehr abgeschlossen werden.