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Politik > Gastbeitrag

Warum das AGB-Recht den Mittelstand ausbremst – und was sich jetzt ändern muss

| Paul Marschollek und Mathias Wittinghofer | Lesezeit: 3 Min.

Eine Reform des AGB-Rechts könnte Bürokratie abbauen, Wachstum fördern und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken – ohne Kosten für den Staat.

Illustration mit Schriftzug AGB + Reform
Zu komplexe Vertragsregeln bremsen vor allem mittelständische Unternehmen – dabei könnte eine AGB-Reform Wachstum ohne Staatskosten ermöglichen. (Foto: shutterstock/ki)

von Paul Marschollek und Mathias Wittinghofer 

Keine Kosten, hohes Wachstumspotenzial, dazu noch Bürokratieabbau: Mit einer umfassenden Reform der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Unternehmen ließe sich das alles erreichen. Doch für die Bundesregierung spielt die Änderung des AGB-Rechts bislang keine Rolle, dabei ist sie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Die deutschen Regeln sind seit Jahren im internationalen Vergleich ein echter Standortnachteil. Sie gelten im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen zwischen Unternehmen als zu komplex und schränken zu sehr ein. Wo immer es geht, vereinbaren Unternehmen deshalb, dass ausländisches Recht angewendet werden soll – zum Beispiel das deutlich flexiblere Schweizer Recht. 

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, das AGB-Recht zumindest für große Kapitalgesellschaften zu lockern. Sie sollen sich in Zukunft darauf verlassen können, dass das vertraglich Vereinbarte auch nach deutschem Recht Bestand hat. Bisher ist das nicht so. Die aktuelle Rechtslage orientiert sich für Geschäfte zwischen Unternehmen häufig an der Rechtsprechung zum Endkundengeschäft, was nicht sachgerecht ist. 

Was im Koalitionsvertrag vereinbart ist, geht nicht weit genug. Nach der derzeit diskutierten Regelung würden nur Gesellschaften profitieren, die zwei der drei folgenden Merkmale auf sich vereinen: eine Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro, einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder mindestens 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Das schließt den größten Teil des deutschen Mittelstands von vornherein aus. 3,2 Millionen kleine und mittlere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeitende und weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz), und damit 99,3 Prozent aller Firmen, hätten nichts von der geplanten Reform. Besonders der exportorientierte Mittelstand, etwa im Maschinen- und Anlagenbau, bliebe außen vor. Mittelständische Betriebe könnten zum Beispiel ihre eigene Haftung nicht wirksam begrenzen, große Kapitalgesellschaften hingegen schon. Damit die AGB-Reform wirklich von Bürokratie entlastet, müssten erheblich mehr Unternehmen profitieren können. 

 

Der Gesetzgeber sollte den aufgezeigten Reformweg konsequent weitergehen.

Bei allen Unzulänglichkeiten des Koalitionsvertrags kann man den Koalitionären in Berlin zumindest attestieren, das Problem angesprochen zu haben. Der Gesetzgeber sollte den aufgezeigten Reformweg konsequent weitergehen. Die Möglichkeit, frei und wirksam zu vereinbaren, was redlicherweise verhandelt werden kann, ist ein Grundpfeiler moderner Vertragsfreiheit, besonders für Industrieunternehmen. Dabei sollte klar sein, dass eine Reform nicht das Verbraucherschutzrecht betrifft und Gerichte auch künftig schutzwürdige Interessen einer Partei – etwa Einzelunternehmern im Handwerk – sachgerecht berücksichtigen können. Dies jedoch idealerweise ohne die praxisferne Richtungsvorgabe des AGB-Rechts in seiner aktuellen Fassung. 

Angesichts von mehr als drei Millionen Arbeitslosen müssen wir bürokratischen Ballast abwerfen, wo es nur geht. Darüber hinaus sollte das deutsche Recht für die hiesige Wirtschaft nicht länger ein negativer Standortfaktor bleiben. Es muss als taugliches und modernes Gestaltungsinstrument auch zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Was läge hier näher als eine Reform, die die wirtschaftlichen Potenziale in Deutschland entfesselt, keine Steuerausfälle produziert und somit nichts kostet? 

Die Autoren

Jan Paul Marschollek ist Leiter Recht des Verbandes der Deutschen Maschinen- und Anlagenbauer VDMA. Dr. Mathias Wittinghofer ist Leiter der Dispute Resolution-Praxis der Anwaltskanzlei Gowling WLG. 

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