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Politik > Kommentar zur Rentenpolitik

Bundesverfassungsgericht spricht sich gegen Zwangsverrentung aus

| Thorsten Giersch

Karlsruhe kippt Altersgrenze für Anwaltsnotare – ein Signal für längeres Arbeiten. Was das für Rente, Freiheit und Politik bedeutet.“

Ältere Person im Talar, die kraftvoll eine große Stoppuhr zerbricht. Auf der Uhr ist deutlich die Zahl 70 zu sehen als Symbol für Altersgrenze.
Bundesverfassungsgericht kippt Altersgrenze für Anwaltsnotare – Signal für Debatte um längeres Arbeiten und Freiheit im Alter. (Foto: ki-generiert)

Das Bundesverfassungsgericht kippte eine Altershöchstgrenze für Anwälte. Und das hat eine Menge mit uns allen zu tun, denn die Richter sagen: Man darf Menschen nicht zwingen, aufgrund ihres Alters mit der Arbeit aufzuhören.

25.09.2025 von Thorsten Giersch für  Markt und Mittelstand

Ein Metzger macht Würste, ein Bäcker backt Brötchen und Politiker müssen Dilemmata lösen. Weil das nicht so einfach ist, redet jeder drüber. Bei einem Thema gelingt das Regierungen jedweder Parteilogik seit langem nicht besonders gut: Bei der Frage, wie lange wir arbeiten sollten.

Ökonomen und allen vernünftig denkenden Menschen ist klar, dass der reale Renteneintritt mit rund 64 Jahren weder finanzierbar noch fair ist. Dennoch ist die Option, das gesetzliche Renteneintrittsalter zu erhöhen, politisch kaum durchsetzbar angesichts der Machtfülle der Boomer-Generation.

Im Dilemma zwischen „richtig“ und „politisch unklug“ versandet die Debatte immer wieder im „man müsste mal“. Doch in dieser Woche schreckt das Bundesverfassungsgericht auf mit einem Urteil, das auf den ersten Blick langweiliger kaum wirken könnte: Der Erste Senat macht Schluss mit der Altershöchstgrenze für sogenannte Anwaltsnotare. Das bedeutet: Ab dem 30. Juni 2026 ist Schluss damit, dass jene, die im Hauptberuf Anwalt sind, ihr Notarsamt automatisch mit Vollendung des 70. Lebensjahres verlieren.

Da mögen viele fragen: Und was hat das mit mir zu tun?

Eine Menge, vor allem mit unseren Kindern und den Generationen Z und Alpha. Die Bedeutung für den Berufsstand der Anwälte an sich ist zunächst einmal überschaubar und soll hier keine Rolle spielen. Wie so oft hält das Bundesverfassungsgericht der Politik den Spiegel vor und verkündet vor allem in der Urteilsbegründung unbequeme Wahrheiten: Zur freien Entfaltung der Persönlichkeit gehört laut Deutschlands oberster Richter die Berufsfreiheit. Und entsprechend wichtig sei eine „möglichst unreglementierte berufliche Betätigung“.

Anders formuliert: Menschen zu zwingen, mit der Arbeit aufzuhören aufgrund ihres Alters, greift unverhältnismäßig in ihre Freiheit ein.

Das ist deshalb eine wuchtige Aussage, weil sie zwar selbstverständlich wirkt, von der Politik aber seit langem nicht mehr hinreichend umgesetzt wird. Die altehrwürdige Institution des Bundesverfassungsgerichts reagiert auf den Umbruch, in dem sich der Arbeitsmarkt befindet inklusive der Art und Weise, wie wir unseren Jobs nachgehen. Die Politik muss das jetzt auch tun, anstatt mit Ideologie Gesetze zu machen.

Wer also über die schimpft, die eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit als gut für Deutschland bezeichnen, gerät nun weiter unter Druck. Und damit sind eben nicht nur Sozialverbände und Gewerkschaften gemeint, sondern auch führenden Sozialdemokraten und Linke. Viele wollen nicht zum Ruhestand gezwungen werden: Alle möglichen Berufsgruppen stehen regelmäßig vor Gericht, um sich gegen Altershöchstgrenzen zu wehren. Einer von ihnen hat nun Recht bekommen von höchster Stelle. Das wird Wirkung zeigen. Hoffentlich reagiert die Politik schneller, damit Gerichte nicht ständig gegen ihre Scheuklappen urteilen müssen.

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