Unterschriebener Arbeitsvertrag reicht nicht – ohne Arbeitsantritt kein Krankengeld
Meldet sich ein neuer Mitarbeiter noch vor Arbeitsantritt krank, reicht der unterschriebene Arbeitsvertrag nicht für einen Anspruch auf Krankengeld.
Meldet sich ein neuer Mitarbeiter noch vor Arbeitsantritt krank, reicht der unterschriebene Arbeitsvertrag nicht für Ansprüche aus einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, so das Landessozialgericht in Bremen.