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Politik > Lieferkettengesetz

EU-Parlament stimmt für Eilverfahren zur Änderung des Lieferkettengesetzes

Das europäische Lieferkettengesetz soll verschoben und entschärft werden. 427 Abgeordnete stimmten für ein Eilverfahren, 221 dagegen.

Europa als Karte mit Europaflagge
(Foto: shutterstock)

Das Europäische Parlament hat am Dienstag mit einer deutlichen Mehrheit von 427 zu 221 Stimmen für ein Eilverfahren zur Änderung des erst im vergangenen Jahr beschlossenen EU-Lieferkettengesetzes gestimmt. Diese überraschende Entwicklung könnte weitreichende Folgen für die Umsetzung des Gesetzes haben, das ursprünglich darauf abzielte, große Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in ihren globalen Lieferketten zur Rechenschaft zu ziehen.

Eilverfahren zur Gesetzesänderung

Die Entscheidung für ein Eilverfahren bedeutet, dass bereits am kommenden Donnerstag über konkrete Änderungen am Lieferkettengesetz abgestimmt werden soll. Dieses beschleunigte Vorgehen wird vor allem von Abgeordneten der Fraktionen rechts der Mitte sowie den Liberalen unterstützt, während sich Vertreter der linken Fraktionen dagegen aussprachen.

Der Vorsitzende der SPD-Delegation im Europaparlament, René Repasi, kritisiert das Schnellverfahren scharf. Er sieht darin ein Instrument, um Beratungen im zuständigen Fachausschuss zu umgehen und befürchtet eine Aushöhlung des Gesetzes. Insbesondere warnt er vor einem möglichen Abbau der Haftung von Unternehmen bei Sorgfaltspflichtverletzungen.

Geplante Verschiebungen und Anpassungen

Im Zentrum der geplanten Änderungen steht eine Verschiebung der Umsetzungsfristen. Die EU-Mitgliedstaaten sollen nun bis Juli 2027 Zeit haben, das Gesetz in nationales Recht umzusetzen – ein Jahr später als ursprünglich vorgesehen. Für die größten EU-Unternehmen würde die Verpflichtung zur Einhaltung der neuen Regeln erst ab Juli 2028 gelten, mit einer schrittweisen Einführung für kleinere Unternehmen in den Folgejahren.

Neben der zeitlichen Verschiebung sind auch inhaltliche Anpassungen geplant, die auf einen Abbau bürokratischer Hürden abzielen. So sollen beispielsweise die Berichtspflichten für Unternehmen reduziert werden. Der CDU-Abgeordnete Daniel Caspary betont: "Wir werden die Berichtspflichten für kleine, mittlere und große Unternehmen massiv zurückbauen."

Auswirkungen auf Unternehmen

Die geplanten Änderungen werden mit den aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen begründet. Im Änderungsvorschlag heißt es, die Richtlinien würden "in einem neuen und schwierigen Kontext" umgesetzt. Konkret werden der Krieg in der Ukraine und die dadurch gestiegenen Energiepreise für EU-Unternehmen sowie zunehmende handelspolitische Spannungen genannt.

Für Unternehmen bedeuten die möglichen Änderungen einerseits eine Entlastung von bürokratischen Pflichten, andererseits aber auch eine verlängerte Phase der Unsicherheit bezüglich der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes. Besonders betroffen wären Firmen mit mehr als 1000 Beschäftigten, die nach dem ursprünglichen Plan als erste zur Einhaltung der neuen Regeln verpflichtet gewesen wären.

Reaktionen und Kritik

Die Reaktionen auf das geplante Eilverfahren fallen gemischt aus. Während Wirtschaftsvertreter die möglichen Entlastungen begrüßen, sehen Menschenrechtsorganisationen und Teile des Europaparlaments die Gefahr einer Verwässerung des Gesetzes.

Der Vorsitzende der SPD-Delegation, René Repasi, befürchtet insbesondere einen Abbau der Haftung von Unternehmen bei Sorgfaltspflichtverletzungen. Sein CDU-Amtskollege Daniel Caspary hingegen verteidigt das Vorgehen und spricht von notwendigem "Tempo beim Bürokratieabbau".

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