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Kommentar: Waum das Ehegattensplitting ersatzlos gestrichen werden sollte

| Björn Hartmann | Lesezeit: 3 Min.

175.000 neue Stellen, höhere Einnahmen, mehr Gleichberechtigung: Warum das Ehegattensplitting reformiert oder abgeschafft werden sollte.

Menschen vor dem Brandenburgr Tor - Schriftzug: Kommentar
Debatte um Ehegattensplitting: Steuerprivileg steht wegen Arbeitsanreizen, Gleichstellung und Fiskalwirkung in der Kritik. (Foto: shutterstock)

von Björn Hartmann für Markt und Mittelstand

Leistung muss sich lohnen. Aber wenn mehr Arbeiten kaum mehr Geld bringt, lohnt sich das nicht. Eines der größten Hindernisse liegt im deutschen Steuersystem: das Ehegattensplitting.

Mehr Arbeit, weniger Anreiz - wer denk sich so etwas aus?

Hier kann der Staat sehr einfach sehr viel bewegen. Die Regelung ist steuerlich besonders interessant, wenn ein Familienteil deutlich mehr verdient als der andere. Das fördert Ungleichheit und bremst vor allem Frauen aus.

Mehr als die Hälfte von ihnen arbeitet Teilzeit. Auch wenn es sich in den vergangenen Jahren verändert hat, kümmern sie sich in der Regel in einer Partnerschaft um Kinder oder pflegebedürftige Eltern. Fallen diese Gründe für Teilzeit weg, erhöhen viele dennoch nicht ihre Stundenzahl: Die Hälfte der verheirateten Frauen im Alter von 45 bis 66 Jahren, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung im Auftrag der ­Bertelsmann-Stiftung befragte, sagten, es lohne sich nicht, mehr ­Stunden zu arbeiten.­ 

Steuergeschenk für Gutverdiener – Fachkräfte bleiben auf der Strecke

Das Ehegattensplitting, übrigens eine deutsche Besonderheit, zementiert eine Situation, die angesichts des Fachkräftemangels nicht tragbar ist. Schon allein der Name verbreitet den Muff der Einverdiener-Frau-am-Herd-Sechzigerjahre. Und das System übervorteilt die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft. Ökonomen errechneten jetzt 175.000 sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen, die Deutschland wegen eines veralteten Steuerrechts nicht aktiviert. Ohne Splitting sänke auch die Zahl der Minijobs, die Steuereinnahmen aus der Einkommensteuer stiegen. 

Denn durch das System entgehen dem Fiskus jährlich zweistellige Milliardenbeträge, die effektiver in die direkte Kinderförderung investiert werden könnten. Zudem ist der Steuervorteil bei Paaren mit sehr hohen Einkommensunterschieden am größten, wodurch ausgerechnet wohlhabende Haushalte ohne Kinder besonders profitieren. Ja, es mag einen kurzen Aufschrei bei einigen Wählern geben, wenn dieses Gesetz von 1958 ersatzlos gestrichen wird. So wie Mitte der 70er bei der Anschnallpflicht oder 2008 beim Rauchverbot in Restaurants. Bekanntlich verstummten die Proteste rasch und dem Land ging es danach besser. << 

Das System zementiert eine Situation, die angesichts des Fachkräftemangels nicht tragbar ist,  

findet Björn Hartmann. 

 

 

 

Infobox: Ehegattensplitting – Hintergründe

  • Einführung: Das Ehegattensplitting wurde 1958 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt.
  • Historischer Hintergrund: Auslöser war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1957. Das Gericht entschied, dass die damalige gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren gegen den Gleichheitsgrundsatz verstieß, weil Ehepaare gegenüber Ledigen benachteiligt wurden.
  • Grundidee: Das Splittingverfahren sollte Ehepaare steuerlich entlasten und die Ehe als wirtschaftliche Gemeinschaft berücksichtigen. Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, für jede Hälfte die Steuer berechnet und anschließend wieder verdoppelt.
  • Gesellschaftliches Leitbild: Das Modell entstand in einer Zeit, in der das sogenannte „Einverdiener-Modell“ dominierte: ein (meist männlicher) Hauptverdiener, während der andere Partner (meist die Frau) unbezahlte Care-Arbeit leistete.
  • Besonderheit: Das Ehegattensplitting ist in dieser Form international eher unüblich; viele Länder setzen stattdessen auf Individualbesteuerung mit gezielten Familienleistungen.
  • Reformdebatte:: Seit Jahren wird über Alternativen diskutiert, etwa Realsplitting, Individualbesteuerung mit Kinderförderung oder gedeckelte Splittingvorteile. Eine grundlegende Reform steht bislang jedoch aus.

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