Beitrag teilen

Link in die Zwischenablage kopieren

Link kopieren
Suchfunktion schließen
Politik > Juristischer Paukenschlag

Verfahrensfehler? Warum Juristen an der Mindestlohnerhöhung zweifeln

| Markt und Mittelstand Redaktion | Lesezeit: 5 Min.

Die Bundesregierung will den Mindestlohn kräftig anheben – doch Juristen sehen gravierende Verfahrensfehler. Ein Arbeitsrechtler warnt: Die geplanten Mindestlohnerhöhungen 2026 und 2027 könnten verfassungswidrig sein.

Ein Bäcker steht mit verschränkten Armen vor seiner Theke, im Hintergrund arbeitet eine Mitarbeiterin.
Viele kleine Betriebe, etwa im Handwerk oder Einzelhandel, sehen die geplante Mindestlohnerhöhung kritisch. Nun zieht ein Jurist das Vorhaben in Zweifel. (Foto: shutterstock)

Arbeitgeber, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit hohem Personalaufwand, stöhnen über die geplante Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in den kommenden Jahren. Jetzt sorgt ein Aufsatz des Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Christian Picker für Diskussionen. Er stellt die rechtliche Zulässigkeit der Erhöhung grundsätzlich infrage und rückt das Verfahren der Bundesregierung in ein kritisches Licht.

von Markt und Mittelstand 

In seinem Fachaufsatz legt Picker dar, dass die geplante Anpassung rechtlich problematisch sein könnte. Er sieht gewichtige Mängel im Verfahren und in der Gesetzgebung, mit denen die Bundesregierung die Erhöhung auf 13,90 Euro ab dem 1. Januar 2026 und 14,60 Euro ab dem 1. Januar 2027 umsetzen will. Für Arbeitgeber könnte das juristische Argumentationspotenzial bieten, denn eine gerichtliche Überprüfung des Verfahrens scheint nicht ausgeschlossen.

Eingriff in die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission

Zentraler Kritikpunkt ist das Verfahren. Nach § 9 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entscheidet die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohns. Die Bundesregierung setzt diesen Beschluss lediglich per Verordnung um.

Im aktuellen Fall habe die Regierung jedoch bereits vor dem Beschluss der Kommission über die Höhe entschieden und diesen anschließend nur noch formal bestätigt. Damit habe sie in die Unabhängigkeit der Kommission eingegriffen und das vorgesehene Verfahren umgangen.

Zielverschiebung: Vom Schutz vor Dumpinglöhnen zur Sozialpolitik

Picker bemängelt außerdem eine inhaltliche Verschiebung des Regelungsziels. Ursprünglich diente der Mindestlohn der Sicherung einer angemessenen Austauschgerechtigkeit, also dem Schutz vor unangemessen niedrigen Löhnen. Mit der neuen Ausrichtung solle der Mindestlohn jedoch eine angemessene Lebensgrundlage sichern. Damit werde der Mindestlohn zu einem Instrument sozialpolitischer Bedarfsgerechtigkeit.

Das sei rechtlich bedenklich, da Arbeitgeber nicht verpflichtet seien, den Lebensunterhalt vollständig zu sichern. Diese Aufgabe liege beim Sozialstaat. Die Tarifautonomie müsse deshalb weiterhin Vorrang behalten.

Verfassungsrechtliche Bedenken bei der Kompetenzordnung

Ein weiterer Punkt betrifft die Kompetenzverteilung zwischen Gesetzgeber und Regierung. Picker sieht in der aktuellen Vorgehensweise einen möglichen Verstoß gegen die Wesentlichkeitstheorie des Grundgesetzes.

Wenn wesentliche Entscheidungen wie die konkrete Höhe des Mindestlohns durch eine Regierungsverordnung und nicht durch ein Gesetz festgelegt werden, könne dies verfassungswidrig sein. Die Mindestlohnhöhe sei ein zentraler Bestandteil der Wirtschaftsordnung und dürfe nicht ohne Beteiligung des Parlaments entschieden werden.

Folgen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Neben den juristischen Aspekten warnt Picker auch vor wirtschaftlichen Nebenwirkungen. Eine deutliche Anhebung könne zwar viele Beschäftigte entlasten, zugleich aber die Einstiegschancen für gering Qualifizierte verschlechtern. Zudem könnten höhere Lohnkosten zu Preisanhebungen, Personalabbau oder gar Standortverlagerungen führen. Besonders betroffen wären kleine Betriebe und Branchen mit niedriger Produktivität, deren Wettbewerbsfähigkeit ohnehin unter Druck steht.

Forderung nach klareren Regeln und mehr Tarifbindung

Picker plädiert für eine Rückkehr zu klaren Zuständigkeiten. Der Gesetzgeber müsse der Mindestlohnkommission wieder eine eindeutige Rolle zuweisen und transparente Kriterien für künftige Anpassungen festlegen. Nur so lasse sich eine rechtssichere und planbare Entwicklung des Mindestlohns gewährleisten.

Zugleich fordert er eine differenziertere Mindestlohnpolitik, die stärker auf Qualifizierung, Tarifbindung und Beschäftigungsperspektiven setzt. Förderprogramme für gering Qualifizierte und eine Stärkung von Tarifverträgen im Niedriglohnbereich seien dafür zentrale Ergänzungen.

Fazit: Mindestlohn ja, aber rechtlich sauber

Prof. Picker stellt das Prinzip des Mindestlohns nicht infrage, wohl aber die Art seiner Festlegung. Wer künftige Erhöhungen umsetzen will, sollte nicht nur politisch entschlossen, sondern auch verfassungs- und arbeitsrechtlich sorgfältig handeln. Die geplanten Anhebungen ab 2026 auf 13,90 und ab 2027 auf 14,60 Euro stehen damit nicht nur wirtschaftlich, sondern auch juristisch auf dem Prüfstand.

Bleiben Sie auf dem Laufenden, abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und erhalten Sie immer die neuesten Nachrichten und Analysen direkt in Ihren Posteingang.

Ähnliche Artikel