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Politik > Staatsfinanzen

Infrastruktur im Nebel

| Oliver Stock | Lesezeit: 3 Min.

500 Milliarden für Infrastruktur: Fließt das Sondervermögen wirklich in neue Projekte – oder stopft es nur Haushaltslöcher?

Ein offenes Portemonnaie und einem Schild "Sondervermögen" Foto: Picture Alliance
Das sogenannte „Sondervermögen“ steht für Milliarden an neuen Schulden – doch wie viel davon tatsächlich in sichtbare Infrastruktur fließt, bleibt oft unklar. Foto: Picture Alliance

Mit dem sogenannten „Sondervermögen“ der Bundesregierung stehen 500 Milliarden Euro für Infrastrukturv bereit. Doch wer den Weg dieses Geldes nachverfolgen will, verliert schnell den Überblick: Ein Teil versickert auf kommunaler Ebene, die Trennschärfe zwischen "normalen" Haushaltsausgaben und neuen Projekten fehlt oft. Und bis die Mittel vollständig ausgegeben sind, dürfte Bundeskanzler Merz 86 Jahre alt sein.

Von Oliver Stock

100 Milliarden Euro davon gibt der Bund an die Länder weiter, die wiederum einen Teil an ihre Städte und Gemeinden verteilen. Es handelt sich nicht um erwirtschaftetes Geld, sondern um Schulden – das „Sondervermögen“ ist letztlich ein gewaltiger Kreditrahmen. Es ist das größte staatliche Investitionsversprechen seit Jahren, zugleich aber eines der intransparentesten. Die Verteilung erinnert an einen Konfettiregen: Alle bekommen etwas, doch ein Teil verweht. Während die Bundesregierung von einem Modernisierungsschub spricht, beginnt auf Länder- und kommunaler Ebene ein Umgang mit großen Summen, der oft erstaunlich unscharf bleibt.

Die Schuldensummen sind gewaltig und ihre Verteilung ist im Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ klar festgelegt: So erhält das bevölkerungsstärkste Bundesland Nordrhein-Westfalen rund 21 Milliarden Euro, Bayern knapp 16 Milliarden und Baden-Württemberg rund 13 Milliarden. Kleinere Länder wie Sachsen-Anhalt erhalten 2,6 Milliarden Euro, Thüringen bekommt 2,5 Milliarden.

 

Ein warmer Geldregen für die Gemeinden

Wenn das Geld in den Landeshaushalten angekommen ist, reichen viele Länder einen Großteil an ihre Kommunen weiter, wo es dann ausgegeben werden soll. Dabei ist die Zweckbindung im Einzelfall nicht mehr eindeutig ist, was etwas mit Föderalismus und möglichst wenig Bürokratie zu tun hat. Auf die Städte und Gemeinden verteilt sich so ein angenehmer Geldregen. In Sachsen sind das beispielsweise laut Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden 2,8 von insgesamt 4,8 Milliarden Euro. Niedersachsen plant laut Landeshaushalt rund 60 Prozent seines Anteils für Kommunen ein, was rund 5 Milliarden Euro ausmachen dürfte. Ebenso hält es Mecklenburg-Vorpommern. Hessen geht laut Finanzministerium in Wiesbaden noch weiter: 4,7 Milliarden Euro von 7,4 Milliarden fließen an Städte und Gemeinden.

Was nach Dezentralisierung klingt, ist aber auch eine Delegation von Verantwortung. Denn je tiefer das Geld durchs System sickert, desto schwieriger wird es, seine Spur nachzuverfolgen. Wie das konkret aussieht, zeigt etwa Sachsen-Anhalt. Dort werden aus dem Sondervermögen unter anderem 10 Millionen Euro für Wassermanagement-Projekte des Landes bereitgestellt. Gefördert werden Rückhaltebecken, Stauanlagen und Gewässerumbauten. Es sind Maßnahmen, die lokal tatsächlich sichtbar werden. Das ist greifbar: Ein Rückhaltebecken wird gebaut, Wasser wird gespeichert, Hochwasserrisiken sinken. Doch solche Projekte bewegen sich oft im zweistelligen Millionenbereich, während das Land eben insgesamt 2,6 Milliarden Euro erhält. Anderswo ist es genauso. Niedersachsen kündigt an von seinen Milliarden 800 Millionen Euro für Tablets auszugeben, was nach einem Förderprogramm für die US-Hersteller der Geräte klingt. Rheinland-Pfalz will 158 Millionen für Krankenhäuser neu „investieren“,  die es sowieso ausgeben müsste. Und auch Bremen investiert 13,5 Millionen für „Gesundheitsmodernisierung“. Mit anderen Worten: Das konkret Sichtbare ist bislang nur der kleine Ausschnitt eines riesigen Finanzstroms und die Grenze zwischen geplanter Reparatur und neuer Investition unscharf.

Sind es tatsächlich Investitionen?

Auf Landesebene herrscht deswegen Unsicherheit. Im Berliner Abgeordnetenhaus wurde kürzlich genau die entscheidende Frage gestellt: Werden hier tatsächlich neue Projekte finanziert – oder nur alte Rechnungen neu verbucht? Konkret wollte der Hauptausschuss des Berliner Parlaments wissen, ob Vorhaben aus dem regulären Landeshaushalt einfach ins Sondervermögen verschoben wurden. Die Antwort des Senats blieb ausweichend. Man halte sich an die gesetzlichen Vorgaben und setze auf investive Maßnahmen. Zugleich wird eingeräumt, dass Projekte im Zuge der Haushaltsplanung „neu zugeordnet“ werden können. Das klingt technisch, ist aber politisch brisant. Denn hier verläuft die unscharfe Grenze: Zwischen echter zusätzlicher Investition und bilanzieller Verschiebung. Berlin liefert damit ein Musterbeispiel für das Grundproblem des Sondervermögens: formal ist es sauber, in der Wirkung aber kaum überprüfbar. Niemand weiß, ob neu gebaut oder nur neu bilanziert wird.

Noch diffuser wird es, wenn das Geld in kommunale Haushalte fließt. Offiziell für Investitionen. Faktisch landen diese Mittel aber zunächst in kommunalen Budgets und konkurrieren dort mit laufenden Ausgaben. Ein Bürgermeister, der ein Schulgebäude sanieren will, kann mit dem Geld auch erst einmal ein Haushaltsloch schließen und die Sanierung verschieben. Formal bleibt es Geld für Investitionen. Real kann es Zeit kaufen.

Genau diesen Mechanismus kritisieren Ökonomen auf Bundesebene. Das ifo-Institut kommt in einer Analyse aus diesem Monat zu dem Ergebnis, dass bis zu 95 Prozent der Mittel, die der Bund für neue Infrastruktur ausgibt nicht zu zusätzlichen Investitionen führen, sondern bestehende Ausgaben ersetzen. Das Institut der deutschen Wirtschaft spricht von rund 86 Prozent. Das Bundesfinanzministerium weist das zurück.

Laufzeiten bis 2043 verwischen Verantwortlichkeiten

Ein weiteres Detail macht das Bild noch unschärfer. Die Mittel aus dem sogenannten Sondervermögen dürfen bis zum Jahr 2036 verplant, müssen bis 2042 umgesetzt und sogar erst 2043 abgerechnet werden, wie aus der Bundestagsdrucksache zum Sondervermögen hervorgeht. Das Jahr 2043 dürfte eine andere politische Epoche. Friedrich Merz wäre dann 86 Jahre alt, Finanzminister Lars Klingbeil immerhin 64. Klar wird: Diejenigen, die heute entscheiden, werden dann kaum noch Verantwortung tragen.

Unterm Strich bleibt der Eindruck: Das Infrastruktur-Sondervermögen ist kein leeres Versprechen. Es finanziert reale Projekte. Aber es hat keinen klaren Bauplan. Viel Geld fließt pauschal, viele Programme bleiben abstrakt, hohe Summen verschwinden in Haushalten, bevor sie auf Baustellen ankommen.

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