Gericht präzisiert Regeln für „Click and Collect"
Bietet ein Händler im Internet „Click and Collect“ an, muss der Bestellvorgang für Verbraucher klar und verständlich sein, entschied das OLG Stuttgart
Bietet ein Händler im Internet „Click and Collect“ an, muss der Bestellvorgang für Verbraucher klar und verständlich sein, stellte das OLG Stuttgart klar.