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Urteile & Verordnungen > Urteil der Woche

BAG-Urteil: Betriebsratsmitglied fällt plötzlich aus – für wirksame Beschlüsse kein Ersatz nötig

| Silke Haars

Betriebsratsbeschlüsse sind nur wirksam, wenn alle Betriebsratsmitglieder rechtzeitig geladen wurden. Fällt aber ein Mitglied sehr kurzfristig aus, muss am Tag der Sitzung kein Ersatz gefunden werden, so das Bundesarbeitsgericht.

(Foto: picture alliance, Udo Hermann)

Muss bei einem plötzlichen Ausfall zwingend ein Ersatzmitglied geladen werden – oder können Betriebsräte auch ohne Nachrücker rechtssichere Beschlüsse fassen? Das BAG entschied klar.

von Silke Haars für Markt und Mittelstand, 27.8.2025 

Der Fall

Geklagt hatte ein Mitarbeiter eines Metallwarenunternehmens. Das Unternehmen hatte im Mai 2007 mit dem dreizehnköpfigen Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung geschlossen, nach der ab Januar 2008 ein neues Vergütungssystem galt. In einem Nachtrag zu dieser BV 2007 wurden im Dezember 2020 Lohnkürzungen vorgesehen, die ab Januar 2022 gelten sollten.

Weil nicht ganz klar war, ob der Betriebsratsbeschluss zu dieser Nachtragsvereinbarung wirksam war, beschloss der Betriebsrat im Juli 2023, die Beschlussfassung zur BV 2020 zu bestätigen. Geladen wurden zu dieser Sitzung elf Betriebsratsmitglieder und zwei Ersatzmitglieder – acht Betriebsratsmitglieder und zwei Ersatzmitglieder nahmen an der Sitzung teil. Erst am Vormittag des Sitzungstages meldete sich ein weiteres Betriebsratsmitglied krank. Für dieses Betriebsratsmitglied wurde kein Ersatz geladen.

Der Kläger pochte darauf, dass kein wirksamer Betriebsratsbeschluss über die BV 2020 zustande gekommen sei. Er verlangte, weiterhin den Lohn zu bekommen, der nach der früheren Betriebsvereinbarung galt.

Die Entscheidung

Das Arbeitsgericht wies die Klage ab. Das Landesgericht gab ihr statt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sah es wie das Arbeitsgericht: Der Kläger kann nicht den Lohn nach der alten Betriebsvereinbarung verlangen, weil diese durch die neue Vereinbarung 2020 abgelöst worden ist.
 

Die BV 2020 sei nicht mangels eines ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschlusses unwirksam, so das BAG. Deren Abschluss sei jedenfalls durch Beschluss im Juli 2023 genehmigt worden. Es sei zwar richtig, dass Betriebsratsmitglieder und etwaige Ersatzmitglieder rechtzeitig geladen werden müssen, damit Betriebsratsbeschlüsse wirksam gefasst werden können. Entsprechend müsse auch für ein zeitweilig verhindertes Mitglied regelmäßig ein Ersatzmitglied geladen werden.

 

Fällt aber ein Betriebsratsmitglied so kurzfristig aus, dass kein (weiteres) Ersatzmitglied mehr rechtzeitig geladen werden kann – im Fall waren es wenige Stunden vor der Sitzung –, ist das Gremium ausnahmsweise doch beschlussfähig. Eine bestimmte Frist für die Nachladung von Ersatzmitgliedern sehe das Gesetz nicht vor.

 

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.5.2025, Az. 1 AZR 35/24

 

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