BAG-Urteil: Betriebsratsmitglied fällt plötzlich aus – für wirksame Beschlüsse kein Ersatz nötig
Betriebsratsbeschlüsse sind nur wirksam, wenn alle Mitglieder rechtzeitig geladen wurden. Fällt ein Betriebsrat kurzfristig aus, ist kein Ersatz nötig
Betriebsratsbeschlüsse sind nur wirksam, wenn alle Betriebsratsmitglieder rechtzeitig geladen wurden. Fällt aber ein Mitglied sehr kurzfristig aus, muss am Tag der Sitzung kein Ersatz gefunden werden, so das Bundesarbeitsgericht.