Beitrag teilen

Link in die Zwischenablage kopieren

Link kopieren
Suchfunktion schließen
Urteile & Verordnungen > BFH-Urteil kippt Finanzpraxis

BFH kippt Finanzpraxis: Pensionsrückstellungen auch ohne Garantiezusage

Neues BFH-Urteil verpflichtet Firmen zu Pensionsrückstellungen – auch ohne Mindestzusage, wenn Fondsversicherungen zugesagt sind.

Nahaufnahme von einem Richterhammer als Symbolbild für ein Gerichtsurteil
(Foto: picture alliance)

Unternehmen müssen Pensionsrückstellungen unter Umständen auch für zugesagte Versorgungsleistungen bilden, wenn eine garantierte Mindestzusage fehlt. Der Bundesfinanzhof entschied anders als die Finanzverwaltung. In diesem Fall richteten sich die Leistungen danach, welchen Wert eine besondere Lebensversicherung, die in Fonds investiert, zum Zeitpunkt des Pensionseintritts hat. (Az. XI R 25/21) 

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit der Kanzlei RSM Ebner und Stolz. 

Ähnliche Artikel