BAG-Urteil zu Provisionen: Gilt Auszahlung in Kryptowährung als Sachbezug?
Provisionsansprüche können grundsätzlich auch in einer Kryptowährung erfüllt werden, wenn dies im Interesse des Beschäftigten liegt.
Provisionsansprüche können grundsätzlich auch in einer Kryptowährung erfüllt werden, wenn dies im Interesse des Beschäftigten liegt. Der unpfändbare Betrag der Bezüge muss aber in Geld ausgezahlt werden, entschied das BAG.