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Urteile & Verordnungen > Umsatzsteuer

Buffet & All-inclusive: Neue 30-Prozent-Regel vereinfacht die Umsatzsteuer ab 2026

| Markt und Mittelstand / red. | Lesezeit: 1 Min.

Seit 1. Januar gilt für Buffets eine einfache Pauschale: 30 Prozent für Getränke (19 %), 70 Prozent ermäßigt (7 %). Das erleichtert die Abrechnung.

Steuerrcht - Schriftzug
(Foto: ki/chatgpt)

Einfachere Steuerregel für Buffets 

Für Buffets oder All-inclusive-Angebote lässt sich jetzt einfacher ermitteln, wie hoch der Anteil ist, für den nur der ermäßigte Steuersatz anfällt. Das Bundesfinanzministerium beanstandet nicht, wenn pauschal 30 Prozent des Entgeltes solcher Kombiangebote für Getränke angesetzt wird (Steuersatz 19 Prozent).  Für die anderen 70 Prozent gilt dann der ermäßigte Steuersatz (sieben Prozent). Die Regel gilt seit 1. Januar.

Az. III C 2 - S 7220/00023/014/027.

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Ebner und Stolz. 

 

 

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