BAG-Urteil: Arbeitgeber muss dienstliche E-Mail-Adressen nicht an Gewerkschaft herausgeben
Wie weit reicht das digitale Zugangsrecht der Gewerkschaften zum Betrieb? Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts steckt die Grenzen ab.
Um neue Mitglieder zu gewinnen, rühren die Gewerkschaften in den Betrieben die Werbetrommel – bisweilen auch online. Doch wie weit reicht ihr digitales Zugangsrecht? Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts steckt die Grenzen ab.