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Ratgeber für den Alltag > Elektromobilität im Mittelstand

Elektro-Dienstwagen 2025: Steuerbonus nutzen, Fallstricke vermeiden

| Thorsten Giersch

Neue Abschreibung & Steuer-Vorteile für E-Dienstwagen – doch Leasing, Restwert und Datenschutz bleiben Stolpersteine.

VW Modell VW ID.7
Glänzend elektrisch: Der VW ID.7 zählt zu den neuen großen E-Autos – mit steuerlichen Vorteilen für Unternehmen. (Foto: shutterstock)

08.09.2025 Markt und Mittelstand  - von Thorsten Giersch

2024 hätte besser laufen können für diejenigen, die mehr Elektroautos auf deutschen Straßen sehen wollen. Weil die Förderung Ende 2023 auslief, verkauften sich die Stromer danach deutlich schlechter. Kurz vor der Sommerpause 2025 haben Bundestag und Bundesrat deshalb im Rahmen des sogenannten Investitionsboosters eine neue steuerliche Förderung für Elektroautos beschlossen. Man mag es ironisch finden, dass die schwarz-rote Regierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) nun nachhaltige Mobilität fördert, was die Ampelkoalition mit dem Grünen-Wirtschaftsminister Robert Habeck nicht mehr unterstützte – Unternehmen und Selbstständige haben bei der Dienstwagenwahl jetzt mehr interessante Möglichkeiten. 

Rein elektrische Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden oder wurden, können im Kaufjahr zu 75 Prozent abgeschrieben werden. Das fehlende Viertel folgt dann gestaffelt: zehn Prozent im ersten Jahr, je fünf Prozent im zweiten und dritten, drei Prozent im vierten und zwei Prozent im fünften Jahr. Die Sätze werden jeweils auf die Anschaffungskosten angewandt, eine zeitanteilige Kürzung im Anschaffungsjahr gibt es nicht. Wer also nennenswerte Erlöse vorweisen kann, kann mit diesem neuen Modell erheblich Steuern sparen. 

Faktenbox: Neue steuerliche Förderung für E-Dienstwagen

  • 75 % Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr (2025–2027), Rest gestaffelt bis ins 5. Jahr
  • 0,25 % Versteuerung des Listenpreises als geldwerter Vorteil (bei Verbrennern: 1 %, Plug-in-Hybride: 0,5 %)

  • Fördergrenze erhöht: statt 70.000 € jetzt bis 100.000 € Fahrzeugpreis

  • Privatladung beim Arbeitgeber steuerfrei, wenn dieser sie anbietet

  • Nur Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler profitieren – keine direkte Kaufprämie für Privatpersonen

 

Fahrer von E-Dienstwagen müssen weiterhin nur 0,25 Prozent des Kaufpreises zusätzlich zum Gehalt versteuern. Bei Verbrennern sind es ein Prozent, bei Plug-in-Hybriden 0,5 Prozent. Die Fördergrenze von Elektro-Dienstwagen, bei denen diese Regelung greift, wurde von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Die private Nutzung von höherpreisigen E-Dienstwagen wird somit steuerlich attraktiver. Eine Beispielrechnung: Wer brutto 4500 Euro pro Monat verdient, einen durchschnittlich langen Weg zur Arbeitsstelle hat und zum Beispiel einen BMW fahren möchte, bekommt mit einem elektrischen i4 40 eDrive im Vergleich zum 320i mit Verbrenner-Motor 17 Prozent mehr Netto-Arbeitslohn heraus. So viel machen die geldwerten Vorteile bei Anschaffung und Arbeitsweg dieses Modells aus. Beim VW ID.3 Pure liegt der Vorteil im Vergleich zum Verbrenner Golf 1,5 TSI bei sechs Prozent. 

Von diesen Regelungen profitieren nur Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Privatpersonen berücksichtigt die Bundesregierung etwa über eine Kaufprämie bisher nicht. Wer privat ein E-Auto fährt, kann dieses aber weiterhin kostenlos beim Arbeitgeber aufladen, wenn dieser das anbietet. Es ist keine Zusatzleistung, die man extra versteuern muss. Oft bieten Unternehmen kostenlosen Strom zur Mitarbeiterbindung. Die nachhaltige Maßnahme macht sich auch gut im ESG-Bericht. 

Mehr Tempo & nach sechs Jahren abgeschrieben

Ob die neue Regelung zum Boom beim elektrischen Fahren führt, ist unsicher. Der staatlichen Förderbank KfW zufolge fährt derzeit jeder fünfte Firmenwagen elektrisch, 44 Prozent der deutschen Unternehmen setzen E-Autos ein. Verbände begrüßen die steuerlichen Maßnahmen, fordern auch mehr Planungssicherheit, damit sich die E-Auto-Quote weiter erhöht. Das Ende der Umweltbonus 2023 habe viel Vertrauen gekostet. Und die Genehmigungsverfahren beim Aufbau einer eigenen Ladeinfrastruktur könnten schneller sein. Mehr Tempo bewegt Firmen genauso wie private Fahrerinnen und Fahrer, nur dass die Lage für E-Transporter und E-Lkw noch schwieriger ist. 

Als größtes Manko gilt, dass Leasing von der Förderung ausgeschlossen ist. Dabei kaufen die meisten Betriebe Fahrzeuge in der Regel nicht selbst. 80 Prozent der Dienstwagen sind geleast. Gerade bei Elektrofahrzeugen gibt es viel ­Unsicherheit, etwa beim Restwert. Unternehmer irritiert, dass die Bundesregierung diesen Faktor ignoriert hat. Die Politik habe mal wieder das Richtige gewollt und es weltfremd umgesetzt, so ein oft gehörter Vorwurf. Es kann also sein, dass die neue Abschreibungsregel doch keinen E-Auto-Schub bringt. Und nicht zuletzt fehlt vor allem kleinen und mittleren Unternehmen Beratung. 

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Achtung, Datenschutz

Denn was beim Diesel mit einer Tankkarte relativ leicht zu organisieren ist, führt bei E-Autos und Betrieben mit mehreren Standorten zu deutlich höherem Organisationsaufwand beim Flottenmanagement. Wie steht es um das Lastmanagement? Sprich: Reicht die Stromversorgung, wenn die E-Flotte wächst? Wie verrechnen sich Kosten intern gerade über mehrere Standorte hinweg? Und was geschieht, wenn der Dienstwagenfahrer zu Hause Strom tankt? Wie wird das verrechnet? Es gibt Technologien und Abrechnungssysteme, die das abbilden. Doch damit muss man sich beschäftigen und das Richtige finden. Zudem sollten die Datenschutzverantwortlichen nicht außen vor bleiben. Sind sie nicht eingebunden, kann das schöne neue System aus Datenschutzgründen stillgelegt werden, wenn es nicht rechtskonform ist. 

Der Markt für gebrauchte Elektroautos wird wichtiger. Tests zeigen, dass die meisten Stromer nach fünf Jahren noch über 90 Prozent ihrer ursprünglichen Batteriekapazität verfügen. Gebrauchte E-Autos gelten vor allem als Poolfahrzeuge oder für den Einsatz im Service als sinnvolle Alternative zu Verbrennern. Auch wenn der technische Fortschritt Batterien und E-Fahrzeuge immer leistungsfähiger und reichweitenstärker macht, lohnen sich gebrauchte E-Autos. 

Bei allen Risiken gibt es einen großen Vorteil: Wer eine überwiegend elektrische Flotte unterhalten kann, ohne sich finanziell zu arg unter Druck zu setzen, hat einen Imagevorteil bei Kunden. 

Infokasten: Fallstricke und offene Fragen

  • Leasing ausgeschlossen – obwohl 80 % der Firmenwagen geleast werden

  • Restwertunsicherheit bei E-Autos bleibt Problem für Unternehmen

  • Flottenmanagement komplexer: Ladeinfrastruktur, Lastmanagement, Abrechnung über Standorte

  • Datenschutz beachten: Abrechnungssysteme können ohne Compliance gestoppt werden

  • Beratungslücke für KMU: viele Unternehmen ohne spezialisierte Unterstützung

Der Artikel erschien in der Print-Ausgabe Nr. 7 (September 2025) von Markt und Mittelstand.

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