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Urteile & Verordnungen > EU-Entwaldungsverordnung verschoben

Entwaldungsfreie Lieferketten: EU gibt Wirtschaft mehr Vorbereitungszeit

Die Verschiebung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte gibt Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung.

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte zielt auf den Schutz globaler Waldbestände ab. (Foto: Shutterstock)

Die Europäische Union hat mit der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen globale Entwaldung unternommen.  Allerdings mit weitreichenden Auswirkungen auf Unternehmen und internationale Lieferketten. Ursprünglich sollte die EUDRab Ende 2024 gelten. Nun wurde der Starttermin um ein Jahr auf den 30. Dezember 2025 verschoben. Diese Entscheidung gibt Unternehmen mehr Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Lob und Kritik vom VDMA

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) begrüßt die Verschiebung der europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR), sieht darin jedoch nur eine Teillösung. „Die Verordnung ist handwerklich so schlecht gemacht, dass sie zwingend überarbeitet werden muss“, kritisiert VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann.

Auch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die EU-Taxonomie bedürfen einer grundlegenden Überarbeitung, fordert der VDMA. Die Unternehmen stünden vor großen Herausforderungen bei der Erhebung der erforderlichen Daten. Eine Verschiebung des Zeitplans und eine Reduzierung der Bürokratie seien dringend notwendig.

"Der Maschinen- und Anlagenbau ist ein Treiber für Nachhaltigkeit, aber die aktuellen Regulierungen sind zu komplex und bürokratisch", so Brodtmann. Der VDMA bietet seine Expertise an, um die Richtlinien zu verbessern.

Was sind entwaldungsfreie Produkte?

Entwaldungsfreie Produkte sind Rohstoffe und Erzeugnisse, die nicht auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet oder geschädigt wurden. Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) regelt, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in den EU-Markt eingeführt, ausgeführt oder bereitgestellt werden dürfen, wenn sie diese Kriterien erfüllen. Betroffen sind Holz, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Rinder, Soja und Kautschuk sowie daraus hergestellte Produkte.

Unternehmen müssen durch Sorgfaltspflichten und Erklärungen nachweisen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind und im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslandes produziert wurden.

  • Geltungsbereich:

    • Betrifft Holz, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Rinder, Soja und Kautschuk sowie daraus hergestellte Produkte.

  • Sorgfaltspflichten:

    • Eine Risikoanalyse zur Identifikation potenzieller Verstöße ist verpflichtend.

  • Rechtliche Vorgaben:

    • Produkte müssen im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslandes stehen.

  • Verpflichtung zur Transparenz:

    • Unternehmen müssen sicherstellen, dass Informationen über die Lieferketten zugänglich sind.

  • Konsequenzen bei Nichteinhaltung:

    • Sanktionen können finanzielle Strafen, Handelsverbote oder reputationsschädigende Folgen umfassen.

  • Ökologische und soziale Ziele:

    • Reduktion der globalen Entwaldung und Minimierung von Treibhausgasemissionen.

    • Schutz der biologischen Vielfalt und Verbesserung nachhaltiger Produktionsmethoden.

 

Ziele und Regelungsinhalte der EUDR: Ein Meilenstein für den globalen Waldschutz

Die EUDR stellt einen Paradigmenwechsel in der EU-Handelspolitik dar. Sie zielt darauf ab, den EU-Beitrag zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren sowie Treibhausgasemissionen und den Verlust biologischer Vielfalt zu reduzieren. Die Verordnung sieht vor, dass Unternehmen nur noch Produkte in den EU-Markt einführen oder darauf bereitstellen dürfen, die nachweislich entwaldungsfrei sind und nach den Gesetzen des Erzeugerlandes produziert wurden.

Für Unternehmen bedeutet dies eine erhebliche Umstellung ihrer Beschaffungs- und Lieferkettenmanagementprozesse. Sie müssen künftig umfangreiche Sorgfaltspflichten erfüllen und für jeden relevanten Rohstoff oder jedes Erzeugnis eine Sorgfaltserklärung vorlegen. Diese neuen Anforderungen gelten nicht nur für Importeure, sondern auch für EU-Produzenten und Händler, was eine flächendeckende Kontrolle der Lieferketten erforderlich macht.

Auswirkungen auf Unternehmen

Die Umsetzung der EUDR stellt Unternehmen vor erhebliche logistische und administrative Herausforderungen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sehen sich mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand konfrontiert. Die Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen bis zum Ursprung und die Beschaffung der erforderlichen Nachweise erfordern oftmals eine komplette Neuausrichtung der Lieferketten.

Andererseits bietet die Verordnung auch Chancen für Unternehmen, die sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen. Sie können sich als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit positionieren und möglicherweise neue Marktanteile gewinnen. Zudem kann die Umstellung auf entwaldungsfreie Lieferketten langfristig zu einer stabileren und transparenteren Beschaffung führen.

Kritik und Kontroversen: Bürokratie versus Umweltschutz

Trotz der noblen Ziele der EUDR gibt es auch kritische Stimmen. Wirtschaftsverbände wie der VDMA bemängeln die bürokratische Belastung und fordern eine Überarbeitung der Verordnung. Sie argumentieren, dass die Komplexität der Anforderungen insbesondere KMU überfordern könnte und plädieren für eine Vereinfachung der Regelungen.

Umweltorganisationen hingegen begrüßen die Verordnung als wichtigen Schritt zum Schutz der globalen Wälder. Sie sehen in der EUDR ein effektives Instrument, um den EU-Beitrag zur Entwaldung zu reduzieren und nachhaltige Produktionsmethoden zu fördern. Die Kontroverse zeigt die Herausforderung, Umweltschutz und wirtschaftliche Interessen in Einklang zu bringen. Die Verschiebung des Anwendungsstarts um ein Jahr bietet nun die Chance, die Umsetzung der Verordnung zu optimieren und mögliche Härten abzumildern.

Fazit

Die EUDR markiert einen Wendepunkt in der EU-Handelspolitik und setzt neue Standards für nachhaltige Lieferketten. Die Verschiebung des Anwendungsstarts gibt Unternehmen zwar mehr Zeit zur Vorbereitung, löst jedoch nicht alle Herausforderungen. Es bleibt abzuwarten, wie effektiv die Verordnung in der Praxis umgesetzt werden kann und welche langfristigen Auswirkungen sie auf globale Handelsströme und Waldbestände haben wird.

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