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Urteile & Verordnungen > Rechnungspflicht

Erleichterung für Kleinunternehmer: E-Rechnungspflicht wird entschärft

Kleinunternehmer dürfen nicht-konforme Systeme nutzen, ohne gegen Aufbewahrungspflichten zu verstoßen – laut Bundesfinanzministerium zulässig.

Nahaufnahme von einem Richterhammer als Symbolbild für ein Gerichtsurteil
(Foto: picture alliance)

Auch Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen und nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff archivieren. Sie verstoßen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nicht gegen ihre Aufbewahrungspflichten, wenn sie ein Datenverarbeitungssystem verwenden, das nicht konform mit den Grundsätzen ist. 

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit der Kanzlei RSM Ebner und Stolz. 

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