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Geld & Vorsorge > Autoindustrie

EU verhängt 458-Millionen-Euro-Kartellstrafe gegen Autohersteller

Die Europäische Kommission bestraft 15 Autobauer wegen illegaler Absprachen beim Recycling von Altfahrzeugen. Volkswagen trifft es mit 128 Millionen Euro am härtesten.

Die EU-Kommission greift hart durch: Wegen jahrelanger illegaler Absprachen beim Recycling von Altfahrzeugen müssen 15 namhafte Autohersteller insgesamt 458 Millionen Euro Strafe zahlen. Der Volkswagen-Konzern steht mit einer Buße von 128 Millionen Euro an der Spitze der Betroffenen. Die Entscheidung markiert einen Wendepunkt in der Handhabung von Recycling-Praktiken in der Automobilindustrie.

Kartellabsprachen über 15 Jahre hinweg

Die EU-Kommission wirft den Autoherstellern vor, sich von 2002 bis 2017 in einem Kartell organisiert zu haben. Ziel war es, Kosten für das Recycling von Altfahrzeugen zu vermeiden und den Wettbewerb in diesem Bereich zu unterdrücken. Konkret einigten sich die Unternehmen darauf, Autodemontagebetriebe nicht für die Zerlegung von Altfahrzeugen zu bezahlen. Zudem tauschten sie Informationen über ihre individuellen Vereinbarungen mit diesen Betrieben aus und koordinierten ihr Verhalten.

Der europäische Automobilherstellerverband ACEA spielte laut Kommission eine zentrale Rolle bei der Organisation des Kartells. Als Konsequenz muss der Verband eine Strafe von 500.000 Euro zahlen.

VW an der Spitze der Strafzahlungen

Die verhängten Strafen treffen die Autohersteller unterschiedlich hart. Volkswagen muss mit 128 Millionen Euro die höchste Summe zahlen, gefolgt von Renault mit 81 Millionen Euro und Stellantis mit 75 Millionen Euro. BMW kommt mit einer vergleichsweise geringen Strafe von 25 Millionen Euro davon. Weitere betroffene Hersteller sind unter anderem Ford, Honda, Hyundai, Jaguar, Mazda, Mitsubishi, Opel, Suzuki, Toyota und Volvo.

Bemerkenswert ist, dass Mercedes-Benz als Kronzeuge fungierte und das Kartell bei der EU-Kommission offenlegte. Aus diesem Grund entgeht der Stuttgarter Autobauer einer Strafzahlung.

Verbraucherschutz und Umweltaspekte im Fokus

Die Absprachen der Autohersteller hatten weitreichende Folgen für Verbraucher und Umwelt. Die Unternehmen vereinbarten, keine freiwilligen Angaben zur Recycelbarkeit ihrer Fahrzeuge oder zum Anteil recycelter Materialien zu machen. Dies verhinderte, dass Verbraucher diese Informationen bei ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen konnten.

Die EU-Gesetzgebung sieht vor, dass Besitzer nicht mehr fahrtüchtiger Autos diese kostenfrei bei einem Demontagebetrieb abgeben können. Falls nötig, muss der Hersteller die Kosten übernehmen. Diese Regelung zielt darauf ab, die Recyclingquote von Altfahrzeugen zu erhöhen und somit die Umweltbelastung zu reduzieren.

Reaktionen der Automobilhersteller

Die betroffenen Unternehmen reagieren unterschiedlich auf die Strafzahlungen. Ein VW-Sprecher erklärte, man nehme die Entscheidung der EU-Kommission zur Kenntnis und habe während der gesamten Untersuchung uneingeschränkt mit der Kommission kooperiert. Andere Hersteller wie BMW und Renault haben sich bisher nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert.

Die Kartellstrafe könnte weitreichende Auswirkungen auf die Recycling-Praktiken in der Automobilindustrie haben. Experten erwarten, dass Hersteller in Zukunft transparenter mit Informationen zur Recycelbarkeit ihrer Fahrzeuge umgehen und möglicherweise sogar damit werben werden, um Verbraucher von der Nachhaltigkeit ihrer Produkte zu überzeugen.

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