| Markt und Mittelstand Redaktion
„Kosten sparen“ ist für mittelständische Unternehmen (KMU) kein Trend, sondern tägliche Realität. Doch viele Firmen lassen bares Geld liegen – einfach, weil sie nicht wissen, welche Fördermittel ihnen zustehen.
Angesichts steigender Energiekosten, Digitalisierungspflichten und dem wachsenden Fachkräftemangel sind Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen wichtiger denn je. Der Bund, die Länder sowie die EU bieten auch 2025 eine breite Palette an Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen – sofern man sie rechtzeitig beantragt.
Gefördert werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Dieser Förderaufruf erfolgt unter der Rahmenbekanntmachung zur Förderung von Projekten innerhalb der Driving Urban Transitions Partnership im Rahmen des aktuellen Energieforschungsprogramms, der Strategie "Forschung für Nachhaltigkeit" und der Forschungsagenda "Nachhaltige urbane Mobilität"
Das Programm unterstützt innovative KMU und Start-ups aus allen Branchen beim Zugang zu internationalen Zielmärkten in Nord- und Südamerika, Asien/Pazifik, Nahost und Afrika. Gefördert werden bilaterale Projekte mit einer Dauer von sechs Monaten. Förderfähig sind Aktivitäten, um die Machbarkeit des Markteintritts zu prüfen. Dazu zählen unter anderem Studien und Analysen zu Marktpotential, Wettbewerb, Schutz von geistigem Eigentum und technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Am 23. September 2025 findet ein Info-Webinar für interessierte Antragstellende statt.
Zweck der Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „mFUND“ sind die systematische Entwicklung von innovativen Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten der Daten im Kontext des BMDV und die Identifikation zukünftiger Datenbedarfe sowie Verwertungsoptionen / kleine Forschungsprojekte / Vorstudien /Machbarkeitsstudien mehr
Bekanntmachung der zweiten Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie. Gefördert werden Projekte zur Erzeugung und Weiterverarbeitung von grünem Wasserstoff sowie zur Speicherung, dem Transport und der Anwendung von Wasserstoff in Ländern außerhalb der EU. Unternehmen und Forschungseinrichtungen können zudem Förderanträge für begleitende Forschungsvorhaben, Studien sowie Ausbildungsmaßnahmen einreichen. BAnz vom 18.11.2024
Mit dem „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ sollen die Innovationskraft und damit die Wett-
bewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger Unternehmen 1 , des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mehr
Richtlinie zur Förderung von Unternehmerinnen in der Vorgründungsphase (EXIST-Women) im Rahmen des Förderprogramms "Existenzgründungen aus der Wissenschaft". Stärkung der Start-up-Gründerinnen und der Diversität. BAnz vom 22.11.2024. Fristen zur Antragstellung: 06.12.2024, 30.09.2025, 30.09.2026, 30.09.2027.
Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zum Thema "Software Sprint – Förderung von Open Source Entwicklerinnen und Entwicklern". BAnz vom 18.11.2024. Vier Einreichungsstichtage: 02.01.2025, 30.11.2025, 30.11.2026, 30.11.2027.
Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie). BAnz vom 13.11.2024
Die Games-Branche ist ein global stark wachsender Teilmarkt der Kultur- und Kreativwirtschaft und umfasst Computerspiele, Konsolenspiele, Videospiele, Online-, Browser-, Handyspiele und Social Games („Games“). Mit dieser Förderrichtlinie wird die Entwicklung von Games, das heißt von interaktiven elektronischen Werken, die auf einer Spielidee beruhen, gefördert. mehr
Von Midia Nuri
Manch Unternehmer wird mit Unbehagen an Förderung durch den Staat denken. Ende September 2024 war die Schlussabrechnung für die mehr als 60 Milliarden Euro fällig, die Bund und Länder während der Corona-Pandemie über sieben Wirtschaftshilfeprogramme an Unternehmen überwiesen. Noch wird geprüft. Es zeichnet sich ab, dass es für viele bei den bewilligten Mitteln bleibt, einige bekommen sogar noch weiter Geld. Doch nicht wenige werden ihre staatliche Hilfe zumindest teilweise zurückzahlen müssen. Es geht um gut 700 Millionen Euro – bitter, besonders in der Wirtschaftskrise. Und es regt viele Mittelständler nicht gerade dazu an, sich durch neue Förderanträge zu arbeiten.
Dabei unterstützen die zahlreichen Förderprogramme von Bundes-, Landes- und EU-Institutionen in vielen Situationen – nicht nur finanziell. Bei aller Kritik über den Förderdschungel loben Unternehmer, Förder- wie auch Innovationsspezialisten meist gleich danach, wie einzigartig und hilfreich die deutsche Förderlandschaft in der EU, wenn nicht gar weltweit ist. Der Staat hilft von der Existenzgründung über den Firmenkauf bis zur Nachfolgeregelung und bei vielem dazwischen. Um sinnvoll davon zu profitieren, sollten Unternehmer gründlich und umfassend kalkulieren und die Bedingungen des Angebots sorgfältig prüfen. Und ruhig auch Beratung dafür in Anspruch nehmen. Dann lohnt sich der Weg durch den Förderdschungel.
Das meiste Fördergeld können Firmen zweckgebunden als Zuschuss, zum Beispiel für Beratung bekommen. Manche Programme verbinden finanzielle Förderung mit Beratung. Üblich sind außerdem Darlehen zu meist besseren Konditionen als bei der Hausbank. Und sie werden oft noch gewährt, wenn andere Partner kein Geld geben wollen. Das ist gerade für innovative Unternehmen wichtig. Fehlen Sicherheiten, können Bürgschaftsbanken einspringen.
Einige Beispiele:
Im Oktober schloss Robert Habeck (Grüne), damals Bundeswirtschaftsminister, mit 15 Unternehmen Klimaverträge ab. Betriebe mit hohem Energieverbrauch bekommen jetzt 2,8 Milliarden Euro aus dem staatlichen Klima- und Transformationsfonds, um sicher planen zu können, wie sie auf umweltfreundlichere Produktionsverfahren umstellen. Die baden-württembergische Landesregierung fördert seit November 2024 Firmen, die auf E-Lkw umsteigen wollen, mit Kaufprämien und Zuschüssen zum Bau der nötigen Ladepunkte. Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen legten für 2025 Programme auf, mit denen digitale Technologien gefördert werden sollen, die Produktionsprozesse ressourcenschonender und transparenter machen, dabei den Strukturwandel beim Braunkohleausstieg unterstützen und Jobs erhalten. Die EU hat für 2025 wieder Geld für den KMU-Fonds reserviert, der kleinen und mittleren Unternehmen beim Schutz geistigen Eigentums hilft. Auch wenn vermutlich manches nach der Bundestagswahl gestrichen wird, dürfte genug Passendes bleiben.
In jedem Fall sollten Unternehmer sich alle Möglichkeiten ansehen, bevor sie in ein Finanzierungsgespräch mit ihrer Hausbank gehen. Denn vielleicht können sie einen Teil ihres Finanzbedarfs ganz einfach mit Förderung decken. Das vorher zu wissen, ist wichtig, weil zum Beispiel Geld der staatlichen Förderbank KfW nur über die Hausbank beantragt werden kann. Bankberater sprechen Fördermöglichkeiten oft nicht von sich aus an. Die KfW ist die drittgrößte deutsche Bank und eine der größten nationalen Förderbanken weltweit. Im vergangenen Jahr betrug das Fördervolumen insgesamt 112,8 Milliarden Euro, 79 Milliarden Euro davon gehen ins Inland. Die Bank hilft Unternehmen auch bei Exporten und finanziert Projekte im Ausland. Zudem gibt es Geld für Gründer.
Innovative Unternehmen sollten das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundeswirtschaftsministeriums kennen. Es fördert seit 2008 Innovationen von kleinen und mittelgroßen Unternehmen in Deutschland. Neben der finanziellen Hilfe schätzen teilnehmende Unternehmen oft ganz besonders die mit dem Programm verbundene Begleitung und Beratung. Über ZIM werden Projekte gefördert, die ein Unternehmen allein oder zusammen mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen plant. Hilfe gibt es auch für Projekte, bei denen ausländische Partner eingebunden sind – dann mit Förderung über ihre jeweiligen Länder. Innovationsnetzwerke können Geld bekommen, auch Forschungseinrichtungen. Und das Programm gewährt Zuschüsse für die Markteinführung von Produkten.
Seit Jahresbeginn läuft einiges einfacher und unbürokratischer. Und die zuwendungsfähigen Kosten sind gestiegen: für Einzelprojekte von 550.000 Euro auf 690.000 Euro, für Kooperationsprojekte von 450.000 Euro auf 560.000 Euro pro Unternehmen und von 220.000 Euro auf 280.000 Euro für kooperierende Forschungseinrichtungen. Maximal förderfähig für das Gesamtprojekt sind über ZIM nun drei Millionen Euro statt zuvor 2,3 Millionen Euro. Für Durchführbarkeitsstudien haben Unternehmen inzwischen statt acht bis zu zwölf Monate Zeit.
Unbedingt interessant ist für innovative Mittelständler auch die Forschungszulage. Mit ihr können Unternehmen jeder Größe und Branche unbegrenzt viele ihrer innovativen Vorhaben vergleichsweise einfach fördern lassen – Grundlagenforschung ebenso wie industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Bis zu 3,5 Millionen Euro Zulage sind drin. Gefördert werden die Personalkosten mit 25 bis 35 Prozent für interne F&E-Mitarbeiter und mit 15 bis 24,5 Prozent für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die Unternehmen extern vergeben. Die Forschungszulage kann sogar nachträglich für 2021 bis 2024 beantragt werden, wenn die Innovationsprojekte nicht anderweitig gefördert wurden. Kein Geld gibt es, wenn Produkte oder Verfahren nur optimiert, weiterentwickelt oder konstruktiv angepasst werden sollen.
Das Verfahren ist einfach. Unternehmen brauchen einen Bescheid der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Das Finanzamt zieht mit dem nächsten Steuerbescheid die bewilligte Summe dann von der Steuerschuld für Einkommen- oder Körperschaftsteuer ab – oder zahlt entstehende Überschüsse an Unternehmen aus. „So ist eine Beantragung auch im Verlustfall möglich“, sagt Thomas Reiche, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ (AiF). „Das macht die Förderung auch für Unternehmen attraktiv, die sich in einer Verlustphase befinden und deshalb keine oder nur wenig Steuern zahlen. Und für Start-ups in der Anfangsphase.“
Statt Monate voraus Anträge stellen zu müssen und aus einer großen Vielfalt möglicher Förderprogramme das genau zum Förderzweck und Unternehmen passende Instrument herauszusuchen, reicht ein einziges, immer gleiches Verfahren für alle erdenklichen Forschungsvorhaben und Unternehmen. Also grandios einfach – und auch nach Ablehnung anderer Förderbescheide möglich. Doch es gibt Tücken: Der Bescheid steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und erfordert die Dokumentation der Personalausgaben im Detail. Dafür ist die Bewilligungsquote hoch und überraschend viele Kleinstunternehmen profitieren bereits.
„Das Vorhaben muss neuartig sein und einem Plan folgen“, sagt Michael Zahm die Anforderungen an die Forschungszulage auf, Gründer und Geschäftsführer der Innovationsberatungsgesellschaft PFIF Partner für Innovation & Förderung im baden-württembergischen Lahr. Das wichtigste Förderkriterium ist jedoch Unsicherheit. „Das heißt, das Projekt muss technische Risiken haben beziehungsweise auch scheitern können“, sagt Zahm. Dieser Part ist bei dem Antrag auf Forschungszulage seiner Erfahrung nach die größte Hürde. „Unternehmer sind natürlich eher gewohnt, auf die Erfolgschancen ihrer Vorhaben zu schauen und diese auch zu betonen. Das gehört in diesen Antrag aber nicht hinein.“ Wie BSFZ-Leiter Andreas Hoffknecht sagt, werden Anträge meist wegen des fehlenden Forschungs- und Entwicklungsrisikos sowie mangelnder Neuheit abgelehnt.