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Karlsruhe bestätigt: Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform

| Markt und Mittelstand / red. | Lesezeit: 1 Min.

Das Bundesverfassungsgericht hält die Mindestgewinnbesteuerung für rechtens – trotz steuerlich verfallender Verlustvorträge.

Illustration Gerechtigkeitssymbole
(MuM/ki)

Markt und Mittelstand

Wegen der Mindestgewinnbesteuerung werden Steuerpflichtige bei der Körperschaft und der Gewerbesteuer abhängig von der Höhe der Einkünfte oder des Gewerbeertrags ungleich behandelt. Das Bundesverfassungsgericht hält die Regelungen für verfassungsgemäß, auch wenn dadurch Verlustvorträge steuerlich ungenutzt bleiben.

Az. 2 BvL 19/14

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit der Kanzlei RSM Ebner und Stolz. 

Der Beitrag erschien in der November-Ausgabe von Markt und Mittelstand 2025

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