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Urteile & Verordnungen > Steuern & Recht

BFH bestätigt Gewinnzuschlag bei Reinvestitionsrücklage als verfassungsgemäß

| Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit der Kanzlei RSM Ebner und Stolz.

BFH: Der 6-Prozent-Gewinnzuschlag bei aufgelöster Reinvestitionsrücklage ist auch im Niedrigzinsumfeld verfassungsgemäß.

(Foto: picture alliance, Udo Hermann)

 5.9.2025 Markt und Mittelstand

Wer eine Reinvestitionsrücklage bildet und nach vier oder sechs Jahren kein neues Wirtschaftsgut anschafft, muss die Rücklage auflösen. Dabei muss ein pauschaler Gewinnzuschlag von sechs Prozent des Rücklagebetrags angesetzt werden. Das ist auch in einem strukturellen Niedrigzinsumfeld verfassungsgemäß, wie der Bundesfinanzhof entschied.

(Az. VI R 20/23)

Der Artikel erschien in der Print-Ausgabe Nr. 7 (September 2025) von Markt und Mittelstand.

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