Eigenbedarfskündigung muss gut begründet sein – Floskeln reichen nicht
Alter, Trennung, Wohnsituation – für eine Eigenbedarfskündigung reichen pauschale Angaben nicht, entschied das Landgericht Heilbronn.
Alter, Trennung, Wohnsituation – für eine Eigenbedarfskündigung reichen pauschale Angaben nicht, entschied das Landgericht Heilbronn.