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Finanzierung > Prosolvenz: Insolvenz vorbeugen

So schützen sich deutsche Mittelständler vor der Insolvenz

| Midia Nuri | Lesezeit: 5 Min.

Insolvenzprävention leicht gemacht: Experten erklären, wie gute Planung, klare Zahlen und Mut zur Anpassung Firmen retten.

Pleitegeier über einer trostlosen Gegend
Manch Management missachtet einfache Regeln für Unternehmensführung. Das muss nicht schlimm sein, kann die Firma aber langfristig gefährden. Dann schlägt ­womöglich der Pleitegeier zu, der bereits im Hintergrund lauert. (shutterstock: Dieser Inhalt wurde von einem Algorithmus mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.)

Wie sich vor einer Insolvenz schützen? Einfach und effizient wäre, zumindest die gröbsten Managementfehler zu vermeiden. Dafür gibt es einfache Regeln. 

Von Midia Nuri  für Markt und Mittelstand

Immer wieder Managementfehler. Vor allem nach einer Insolvenz heißt es oft: Ohne sie hätte die Pleite vermieden werden können. Einerseits stimmt das. Hätte der Unternehmer sämtliche Risiken erkannt, operativ bestens optimiert und auch die Finanzen üppig gehalten, könnten externe Faktoren nicht zu einer solchen Schieflage führen. Andererseits: „Hinterher als Dritter draufzuschauen und Rat zu geben, ist einfach“, sagt Sylvia Fiebig, Partnerin bei White & Case in Hamburg. In der aktuellen Weltlage – mit Ukraine-Krieg, Trump, Rohstoffkrise – kann aus ihrer Sicht niemand sagen, dass immer Fehler in die Insolvenz geführt haben. „Je unvorhersehbarer das Umfeld wird, desto schwieriger ist es auch für das Management, richtig zu reagieren.“ Daher fällt der Faktor Managementfehler derzeit weniger ins Gewicht. Aber nicht weg. Fiebig arbeitet seit 2002 als Insolvenzverwalterin für Unternehmen aller Branchen, hat allerhand gesehen und kann daraus Lektionen ableiten. 

„Gerade bei langjährig erfolgreichen Unternehmen mit gutem Produkt oder guten Dienstleistungen, das gut läuft und gute Margen bringt, sehen wir oft, dass die Unternehmer einiges ausgeblendet haben“, sagt Fiebig. Etwa, dass auch solche Produkte oder Dienstleistungen Marktzyklen unterliegen. „Viele versäumen, rechtzeitig Geld in die Hand zu nehmen, um das Produkt weiterzuentwickeln, mit der Zeit gehen zu lassen oder auch neue Produkte zu entwickeln, um dann etwas Frisches am Start zu haben.“ Aktuelles Beispiel ist die deutsche Automobilbranche. 

Ebenfalls häufig beobachtet Fiebig, dass Unternehmen sich in Strukturgestrüpp verheddern. Grund ist „die deutsche Sorge davor, zu viele Steuern zu zahlen“, sagt sie. Die Struktur in den Unternehmen wird dann oft zu komplex, mit zahlreichen Töchtern hier und im Ausland. „Selbst wenn es im Ergebnis funktioniert, weil die Steuergestaltung einiges spart, lassen Unternehmer dabei aber die Folgekosten außer Acht“, sagt Fiebig. „Für eine Gesellschaft müssen Sie einen Jahresabschluss und eine Steuererklärung machen – vereinfacht gesagt.“ Für zehn Gesellschaften sind es schon zehn Abschlüsse. „Die Komplexität und deren Folgekosten sollten Unternehmer nicht unterschätzen“, rät Fiebig. 

 

 

Durchblick verloren

Überhaupt: Kosten. Die müssen Unternehmer immer sorgfältig im Blick haben. „Aber wir sehen im Restrukturierungsbereich oft, dass die Zahlenbasis nicht gut gepflegt ist“, berichtet Maximilian Pluta. Der Rechtsanwalt und Steuerberater leitet bei Pluta Rechtsanwalts Gesellschaft und Pluta Management als Geschäftsführer den Bereich Sanierung und Restrukturierung. „Meistens kommen Unternehmen dann in die Krise, wenn Finanzierer Vertrauen verlieren“, sagt er. „Wenn Finanzierer keine transparenten Informationen erhalten oder das Gefühl bekommen, der Unternehmer hat den Durchblick verloren.“  

Schon die einfachsten Dinge stimmen Plutas Erfahrung nach oft nicht. Sie einzuhalten, wäre aber ein hervorragender Schutz vor einer Insolvenz. „Ganz einfach die integrierte Unternehmensplanung nach buchhalterischen Kriterien, Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Liquiditätsplanung“, sagt Pluta. „Und dann sagt aber der letzte Jahresabschluss nur bedingt etwas aus.“ Zumindest für Geldgeber. „Finanzierer fragen: Wie sieht es denn nach vorne raus aus?“ sagt Pluta. Doch die Excel-Tabellen, die er in Unternehmen sieht, sind oft rudimentär. Und der Rest oft nur ein Bauchgefühl für die nächsten vier bis sechs Wochen sowie der Eindruck, zu wissen, wie der Hase läuft. „Und dann verändert sich die Marktlage, die Umsätze sinken, die Lieferanten haben neue Konditionen verhandelt und plötzlich ist die Marge weg“, beobachtet Pluta häufig. Solche Risiken müssten Unternehmer bepreisen. „Was sind die Kosten? Welche Maßnahmen tragen in welchem Zeitraum Früchte? Geht der Plan auf oder nicht?“ Wer das nicht mitbringe, werde bei einem Finanzierungsgespräch wenig Erfolg haben. 

Chefs müssten ihren Laden im Griff haben und das auch ihren Mitarbeitern und Finanzierern vermitteln, sagt Pluta. Im Großen, aber ausdrücklich auch im Kleineren, bei den Selbstverständlichkeiten. „Da werden aufgeschriebene Überstunden teils jahrelang nicht kontrolliert oder Unternehmen stellen fest, dass die Ausschussquote im zweistelligen Bereich liegt“, gibt er Beispiele. „Das zieht unnötige Produktionskosten nach sich, die Marge geht runter. In jedem dieser Themen stecken Euro drin.“ 

Bei Risiken aufmerken und schnell und flexibel reagieren zu können, hält Insolvenzverwalterin Fiebig für einen wichtigen Schutzfaktor vor Insolvenz. „Aber das muss man sich auch trauen.“ Oft sei da Betriebsblindheit. „Und es kostet auch Überwindung. Versuchen Sie mal, der Bank klarzumachen, dass Sie Geld brauchen, um ein Problem zu lösen“, sagt sie. „Da sagt die Bank dann gleich: Moment, du hast ein Problem?“ Oft hätten Unternehmer deshalb erst in der Insolvenz den Mut und den Freiraum, Dinge auszuprobieren, berichtet Fiebig. Rechtlich wie auch gefühlt erleichtert die Insolvenz die Restrukturierung. Gerade wenn Zugeständnisse von Vertragspartnern gebraucht werden, erkennen die erst in der Insolvenz, dass wirklich Handlungsbedarf besteht. „Während man beim Starug oft den Motiven nicht traut“, sagt Fiebig. 

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Starug) bietet seit 2021 zum einen sonst gesunden Unternehmen mit hoher Schuldenlast eine recht einfache Sanierungsmöglichkeit ohne Insolvenz. Zum anderen gibt es allen Unternehmen Regeln für ein systematisches Risikomanagement, auch, ohne dass eine Insolvenz droht. Unternehmer müssten die für sie relevanten Risiken also längst kennen. Nach Paragraf 1 sind Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement für Geschäftsführer haftungsbeschränkter Gesellschaften Pflicht. War es schon vorher, doch das Starug hat Anforderungen und Haftungsrisiko erhöht. 

„Der Zeithorizont für dieses für alle verpflichtende Risikomanagement entspricht mit wenigstens zwei Jahren dem Prognosezeitraum für die drohende Zahlungsunfähigkeit als Voraussetzung für ein Recht auf Insolvenzantragstellung“, sagt Martin Heidrich, Partner der Kanzlei Taylor Wessing Deutschland und Experte für Restrukturierung und Insolvenzrecht. Das Unternehmen muss mit aussagekräftigen und vor allem auch fortlaufenden Kennzahlen arbeiten, die Aufschluss über die jeweils branchentypisch unterschiedlichen, aber für das Unternehmen relevanten Risikofaktoren geben. „Und sie müssen hierfür Schwellenwerte festlegen, über deren Eintreten das Aufsichtsgremium informiert werden muss“, sagt Hans Haarmeyer, Vorstand des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht. 

„Neben wichtigen Finanzkennzahlen wie zum Beispiel der Eigenkapitalquote oder der Rentabilität können auch die Fluktuation und Verweildauer der Mitarbeiter eine wichtige Kennzahl für ein Krisenfrüherkennungssystem sein“, sagt Heidrich. Ihren Mandanten geben die Fachleute von Taylor Wessing eine Liste von Kennzahlen an die Hand, aus denen diese für ihr Unternehmen relevante Schwellenwerte ableiten sollen. Materielle Unterkapitalisierung, abnehmende Rentabilität, sinkender Cashflow, abnehmende Liquidität, abnehmende Termintreue oder Produktivität gehören dazu. „Auch wenn Waren länger auf Lager liegen, sich Fehler häufen oder es häufiger zu Lieferverzögerungen kommt, sollten im Risikomanagement die Alarmglocken läuten“, sagt Heidrich. Auch ein Rückgang der Forschungsintensität zeige gegebenenfalls ein steigendes Risiko an. Die Unternehmen entwickeln für diese Bereiche dann selbst zu ihrem Geschäft passende Kennzahlen, die dann in ein stetig aktuelles Monitoring einfließen. „Hierfür legen wir mithilfe unseres Ampelsystems Gewinnschwellen, Kipppunkte und Meilensteine fest“, sagt Heidrich. 

Jedes Unternehmen sollte wenigstens um die zehn Faktoren haben, aus denen man ablesen könne, wie es um das Unternehmen stehe, sagt der Experte. „In einem Unternehmen einer regulierten Branche wie beispielsweise den erneuerbaren Energien gehören ins Monitoring beispielsweise Gesetze, die für oder gegen ihr Angebot arbeiten.“ Ein Autozulieferer müsse dagegen auch Technologien fest im Blick behalten. „Eine Bank oder ein sonstiger Anbieter für Kunden aus dem landwirtschaftlichen Bereich muss sich auch über mit dem Klimawandel verbundene Risiken Gedanken machen“, sagt Heidrich. Was eben für das jeweilige Unternehmen relevant ist und es nennenswert gefährden könnte. 

Es sind oft grundlegende Dinge, auch Insolvenzgründe. „Ich muss als Unternehmer die rote Linie kennen und wissen, wann ich Insolvenz anmelden muss“, sagt Pluta. Das ist seiner Beobachtung nach kaum bekannt. „Geschäftsführer wissen oft auch gar nicht, mit welchen Daten sie das prüfen können, das ist häufig ein Blindflug“, sagt er. Dürfe es aber nicht sein. So haben der Bundesgerichtshof und das Oberlandesgericht Schleswig entschieden. „Auch Nicht-Kaufleute sind verpflichtet, ihre Bilanzen zu kennen und verstehen zu können“, sagt Pluta. „Es gibt Unternehmen mit hervorragenden Ingenieuren in der Geschäftsführung, die tolle Produkte entwickelt haben oder Modebetriebe mit wunderbarer Kleidung, aber sie haben nicht erkannt, dass sich das Geschäft schon lange nicht mehr rechnet.“ 

Drei Gründe für einen Insolvenzantrag

  • Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Insolvenzordnung): Der Schuldner ist nicht in der Lage, seine am Stichtag fälligen Zahlungspflichten binnen drei Wochen zu mindestens 90 Prozent zu erfüllen. Der Insolvenzantrag ist Pflicht. 
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 Insolvenzordnung): Der Schuldner droht, seine Zahlungspflichten nicht erfüllen zu können. Ein Insolvenzantrag kann gestellt werden. 
  • Überschuldung (§ 19 Insolvenzordnung): Das Vermögen des Unternehmens deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr. Der Insolvenzantrag ist Pflicht. 

Wenn die Krise kommt

Auf diese Anzeichen sollte das Risikomanagement besonders achten:

Materielle Unterkapitalisierung 

  • Kreditunwürdigkeit 
  • Nachhaltiger Umsatzrückgang 
  • Abnehmende Rentabilität 
  • Abnehmende Liquidität 
  • Abnehmender Marktanteil 
  • Abnehmende Termintreue 
  • Abnehmende Produktivität 
  • Sinkender Cash-Flow 
  • Sinkender Auftragseingang 
  • Rückgang des Investitionsgrades 
  • Rückgang der Forschungsintensität 

Arbeitsunzufriedenheit und Streiks 

  • Hohe Personalumschlagsrate 
  • Abnehmender Beschäftigungsgrad 

Steigender Verschuldungsgrad 

  • Zunehmende Lagerdauer 
  • Zunehmende Fehlerhäufigkeit 
  • Zunehmende Lieferverzögerungen 
  • Zunehmende Belastung durch Fixkosten 
  • Zunahme ineffizienter Arbeitsabläufe 

Quelle: Taylor Wessing 

Der Beitrag erschien in der November-Ausgabe von Markt und Mittelstand 2025

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