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Urteile & Verordnungen > Urteil der Woche

Gutachten mit KI erstellt – Sachverständiger geht leer aus

| Silke Haars | Lesezeit: 3 Min.

Ein Sachverständiger, der ein „Gutachten“ mit KI erstellt, bekommt dafür kein Geld. Auf null Euro kürzte ein Gericht die Vergütung.

Illustration Gerechtigkeitssymbole
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt stärkt das Recht auf gleiche Bezahlung – Frauen können nun das Spitzengehalt männlicher Kollegen einklagen. (Foto: MuM/ki-generiert)

Von Silke Haars für Markt und Mittelstand

Künstliche Intelligenz ist inzwischen ein willkommener Helfer im Berufsleben. Wer aber die Expertise eines ausgewiesenen Fachmanns bestellt, hat Anspruch darauf, dass der Fachmann diese auch in der gebotenen Qualität selbst liefert. Wird ein bestellter Sachverständiger bei einer ausgiebigen Verwendung von KI erwischt, geht er beim Honorar für sein „Gutachten“ leer aus, wie jetzt ein Gericht beschloss.

Der Fall

Das Landgericht Darmstadt hatte über Schadensersatz für Gesichtsverletzungen durch einen Unfall zu entscheiden. Zur Beurteilung des Schadens beauftragte es einen Professor mit einem Gutachten. Doch dessen „Sachverständigengutachten“ überzeugt die Richter keineswegs. Vielmehr waren sie davon überzeugt, dass das Papier zu großen Teilen mit Hilfe von KI erstellt worden war. Mit dem Vorwurf konfrontiert, schwieg der Professor. 2.374,50 Euro stellte er für seine Bemühungen in Rechnung.

Die Entscheidung

Das Gericht setzte die Vergütung auf null Euro fest. Zur Begründung verwies es darauf, der Professor habe nicht einmal auf Rückfrage durch das Gericht klargestellt, dass er das Gutachten selbst erstellt hat. Unstreitig habe der Sachverständige die Klägerin nicht einmal untersucht und sei von einem Unfallgeschehen ausgegangen, das mit der Darstellung der Klägerin nicht übereingestimmt habe.

Aus den Urteilsgründen lässt sich eine besondere Verärgerung der Richter darüber herauslesen, dass das „Gutachten“ offensichtlich in wesentlichen Teilen KI-generiert zustande gekommen war. Dafür spreche der gesamte Stil des Gutachtens. Mehrere Wiederholungen seien untypisch für einen durch einen Menschen verfassten Text. Zahlreiche Hauptsätze mit denselben Satzanfängen sprächen für ein gängiges KI-Muster. Satzfragmente deuteten darauf hin, dass der Prompt mehrfach nachgeschärft wurde. „Formatierungsfehler“ ließen sich durch Copy-Paste erklären. Und schließlich zeige sich auf einigen Seiten ein völlig anderer Schreibstil als sonst im Dokument, was den Eindruck verstärke, dass der Großteil des „Gutachtens“ ein Werk der KI ist und eben nicht – wie von einem bestellten Sachverständigen gefordert – persönlich erstellt wurde.

Das Gutachten sei insgesamt nicht verwertbar, so das Fazit der Richter. Im Übrigen stehe der abgerechnete Zeitaufwand in keinem Verhältnis zu den anderthalb Seiten, auf denen überhaupt Ausführungen zur Sache gemacht werden.

Landgericht Darmstadt, Beschluss vom 10. November 2025, Az. 19 O 527/16

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