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Ausschreibungen > Förderpolitik & Wohnungsbau

KfW-Förderung für Neubau verbessert: Baukosten dürfen 18 Prozent höher liegen

| Markt und Mittelstand Redaktion

Das Bundesbauministerium hat die Förderbedingungen für das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" nachgebessert.

7.8.2025 - Markt und Mittelstand:  Das Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KfN) galt lange als bürokratisch und realitätsfern. Nun hat die neue Bundesregierung nachgesteuert: Die Baukostenobergrenzen steigen um 18 Prozent, ein neues Berechnungstool erleichtert Antragstellungen, und Wohnküchen werden künftig als vollwertige Individualräume anerkannt. Damit erhöht sich die förderfähige Wohnfläche – insbesondere kompakte Familienwohnungen dürften profitieren.

Diese Nachjustierung erfolgt nicht zufällig. Nach dem verhaltenen Start – lediglich 676 geförderte Einheiten bis Ende 2024 – ist klar: Ohne Anpassung bleibt das Programm unter seinen Möglichkeiten. Mit der aktuellen Reform will die Bundesregierung die ursprünglich geplante Programmlaufzeit bis 2029 stabilisieren und die zugesagten 650 Millionen Euro jährlich besser zur Wirkung bringen.

Flexiblere Wohnflächengrenzen für mehr Förderfähigkeit

Am 30. Juli hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Haushalt 2026 und die aktualisierte Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Der Etat des Bauministeriums steigt auf 7,6 Milliarden Euro, langfristig sind 12,8 Milliarden Euro eingeplant. Den größten Anteil soll die soziale Wohnraumförderung erhalten – sie wird bis 2029 auf 5,5 Milliarden Euro jährlich wachsen.

Auch andere Programme erhalten feste Mittelzuweisungen:

  • Klimafreundlicher Neubau (1,1 Mrd. Euro)

  • KfN im Niedrigpreissegment (650 Mio. Euro)

  • Wohneigentumsförderung für Familien (250 Mio. Euro)

  • Jung kauft Alt (350 Mio. Euro)

  • Gewerbe zu Wohnen (360 Mio. Euro in 2026)

  • Städtebauförderung (steigend bis 1,58 Mrd. Euro in 2029)

Dazu kommen Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) – unter anderem für energetische Stadtsanierung sowie für die Sanierung von kommunalen Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur. Auch ein eigenes Bundesforschungszentrum für klimaneutrales Bauen ist nun mit 15 Millionen Euro ab 2026 abgesichert.

Förderkonditionen und Antragsberechtigung

Die Förderung können alle Investoren beantragen, die Gebäude mit mindestens Effizienzhausstandard 55 (EH55) bauen oder einen entsprechenden Neubau kaufen wollen. Das Bauministerium stellt die Mittel für zinsverbilligte Kredite bereit. Der Kreditbetrag liegt bei maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit mit Laufzeiten zwischen vier und 35 Jahren. Der Zinssatz wird verbilligt und in der Regel für zehn Jahre festgeschrieben.

Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Wohneigentumsgemeinschaften, gewerbliche und kommunale Unternehmen, Verbände, Kammern oder Wohnungsbaugenossenschaften.

Die Umsetzung des Vorhabens muss spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung des Förderdarlehens abgeschlossen sein und nachgewiesen werden.

Fakten kompakt

  • Die Baukostenobergrenzen wurden um 18 Prozent angehoben, was die Förderfähigkeit deutlich verbessert.
  • Wohnküchen gelten nun als Individualräume, wodurch die zulässige Wohnfläche pro Wohneinheit steigt.
  • Gefördert werden Gebäude mit mindestens Effizienzhausstandard 55 (EH55) mit einem Kreditbetrag von maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Das Programm ist mit jeweils 650 Millionen Euro für 2025 und 2026 ausgestattet und soll mindestens bis Ende 2029 laufen.

KfW: Zur Bundesförderung für effiziente GebäudeKlimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

 

Häufig gestellte Fragen

Frage 1: Welche Voraussetzungen muss mein Bauprojekt erfüllen, um KNN-förderfähig zu sein?

  • Ihr Projekt muss mindestens den Effizienzhausstandard 55 erreichen und die optimierte Wohnflächennutzung nachweisen. Zudem müssen die Grenzwerte für Lebenszykluskosten eingehalten werden. Ein Energieeffizienzexperte muss die Einhaltung dieser Standards bestätigen – sowohl bei Antragstellung als auch nach Fertigstellung.

Frage 2: Wie hoch ist die maximale Förderung pro Wohneinheit und wie beantrage ich sie?

  • Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 Euro pro Wohneinheit als zinsvergünstigter Kredit. Der Antrag wird über Ihre Hausbank gestellt, nicht direkt bei der KfW. Planen Sie für den Antragsprozess mindestens 4-6 Wochen ein und bereiten Sie die technischen Nachweise sorgfältig vor.

Frage 3: Kann ich die KNN-Förderung mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

  • Grundsätzlich ist eine Kombination mit regionalen Förderprogrammen möglich, jedoch nicht mit anderen Bundesprogrammen für denselben Fördergegenstand. Prüfen Sie vor Projektbeginn die Kumulierungsmöglichkeiten und optimieren Sie Ihr Finanzierungskonzept durch einen Mix aus KNN-Mitteln und Landesförderungen.

Frage 4: Welche Fristen muss ich bei der KNN-Förderung beachten?

  • Nach Vollauszahlung des Förderdarlehens haben Sie maximal 36 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen und nachzuweisen. Verzögerungen können zum Förderverlust führen. Kalkulieren Sie daher einen Zeitpuffer von mindestens 3-6 Monaten ein und sichern Sie sich vertraglich gegen Bauverzögerungen ab.

Frage 5: Welche regulatorischen Änderungen sollte ich bei meiner langfristigen Projektplanung berücksichtigen?

  • Rechnen Sie mit weiteren Anpassungen der Energieeffizienzstandards bis 2030. Planen Sie bereits jetzt mit Effizienzhaus-40-Standard, auch wenn aktuell EH55 gefördert wird. Behalten Sie die Entwicklung der CO₂-Bepreisung im Blick – sie wird die Wirtschaftlichkeit verschiedener Heizsysteme maßgeblich beeinflussen und könnte zu neuen Förderkriterien führen.

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