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Urteile & Verordnungen > Steuerrecht

Urteil: Kosten für den Steuerberater sind keine Verkaufskosten

| Markt und Mittelstand / red. | Lesezeit: 1 Min.

Anteilsverkauf ja – aber Beratungskosten für die spätere Steuererklärung mindern den Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG nicht.

Schriftzug Steuerrecht
(Foto: MuM/KI)

 

Wer eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft verkauft und den Gewinn daraus im Zuge einer Steuererklärung durch einen Steuerberater ermitteln lässt, kann die Kosten des Steuerberaters nicht vom Gewinn abziehen. Sie zählen nicht zu den Kosten des Verkaufs, wie der Bundesfinanzhof klarstellt (Az. IX R 12/24). 

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Ebner und Stolz.

Der Beitrag erschien in der Print-Ausgabe von Markt und Mittelstand 2026

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