OLG: Streit um Ende des Büromietvertrags – darf Vermieter einfach das Wasser abstellen?
In einem laufenden Räumungsprozess darf der Vermieter dem Büromieter nicht einfach die Wasserversorgung abstellen, so das OLG Hamburg in einem Urteil.
In einem laufenden Räumungsprozess darf der Vermieter dem Büromieter nicht einfach die Wasserversorgung abstellen. Zahlt der Mieter weiter Miete und Betriebskostenvorschuss, kann er sich dagegen wehren, entschied das OLG Hamburg.