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Sabbatical durch Vorarbeit: So funktionieren Lebensarbeitszeitkonten in deutschen Unternehmen

| Midia Nuri | Lesezeit: 3 Min.

Wie Vorarbeit, Wertguthaben und Versicherungsschutz ein Sabbatical ermöglichen.

"Out of office" in den Sand geschrieben
Sandige Träume: Viele Beschäftigte freuen sich über eine längere Auszeit am Meer. Manche Unternehmen gestatten, vorzuarbeiten, um dann länger bei vollem Lohnausgleich frei zu machen. (Foto: shutterstock)

 

Mit einem Lebensarbeitszeitkonto lassen sich auch längere Auszeiten organisieren – versichert und bei vollem Lohnausgleich. Arbeitgeber und Beschäftigte profitieren. 

Von Midia Nuri 

Deutsche zählen traditionell zu den Sparweltmeistern. Und sie wissen: Zeit ist Geld. Sie schätzen außerdem eine gute Balance zwischen Arbeit und Freizeit. Was also läge näher, als Arbeitszeit anzusparen? Die Möglichkeit hierfür bietet der Gesetzgeber. Die Beschäftigten können zum Beispiel vorarbeiten für Sabbaticals oder den Vorruhestand. Ob das Arbeitszeitkonto eher kurzzeitig angelegt ist oder zum Beispiel auf die gesamte Lebensarbeitszeit, ist im Sozialgesetzbuch (SGB IV) festgelegt. 

In der Ansparphase haben Beschäftigte die Möglichkeit, durch Verzicht auf Teile des Brutto­einkommens (gleiche Arbeitsstunden, weniger Gehalt) oder Freizeit (gleiches Gehalt, mehr Arbeitsstunden) oder beides Guthaben anzusparen. Wobei seit 2009 neue Langzeitarbeitszeitkonten in Geld geführt und Zeitbestandteile darin stets umgerechnet werden müssen. Dabei besteht das Wertguthaben aus zwei Teilen: den eingebrachten Zeiten beziehungsweise Vergütungen des Arbeitnehmers und zusätzlich dem Arbeitgeberanteil am gesamten Sozialversicherungsbeitrag. 

Die Entnahmephase können Beschäftigte nutzen, um von ihrem Wertguthaben ein bezahltes Sabbatical oder auch Eltern- sowie Pflegezeiten zu nehmen oder in den vorzeitigen Ruhestand oder die Altersteilzeit zu gehen. Erst bei der Auszahlung werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Neben der Lohnfortzahlung läuft auch die Sozialversicherung während der Entnahmephase weiter. Und die Guthaben sind im Todesfall vererbbar. 

Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten mindestens einmal jährlich schriftlich über den Stand ihres Guthabens informieren. Gibt es einen Betriebsrat, ist dieser zustimmungspflichtig. Beschäftigte dürfen durch die monatliche Einzahlung nicht zum Minijobber werden – nur wenn sie schon vorher geringfügig beschäftigt waren, dürfen sie nach Gehaltsumwandlung die Geringfügigkeitsgrenze unterschreiten. Darüber können sie beliebig Entgeltbestandteile wie Bonus oder Tantieme, Überstunden und Urlaubstage oberhalb des gesetzlichen Mindesturlaubs in ihr Lebensarbeitszeitkonto einzahlen. Die Regelungen hierfür gibt das Unternehmen vor. 

Ziel des Arbeitgebers darf allerdings nicht sein, die werktägliche oder wöchentliche Arbeitszeit oder den Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszyklen mittels Wertguthaben flexibel zu gestalten. Auch das ausgezahlte Entgelt während der Freistellung ist begrenzt: Es muss mindestens 70 Prozent bis maximal 130 Prozent des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der vorangegangenen zwölf Monate vor der Freistellung betragen. 

Große Flexibilität

Drei Viertel der Unternehmen setzen auf Flexi- beziehungsweise Gleitzeitkonten, wie eine Studie der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten ergab. Solche kurzfristigen Arbeitszeitkonten sind vor allem in mittelgroßen Betrieben und Industrieunternehmen häufig. Langfristkonten bieten der Studie zufolge mehr als ein Fünftel aller befragten Unternehmen an. Diese Konten ermöglichen beides, also sowohl den unterjährigen Ausgleich als auch eine größere Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit. Warum? Für mehr Motivation. „Wir haben den Markenclaim Freuzeit dafür entwickelt“, sagt Andreas Mehl, Abteilungsdirektor Zeitwertkonten der R+V Lebensversicherung. „Es geht darum, den Mitarbeitern Work-Life-Balance zu bieten und die Arbeit für sie so attraktiv zu halten.“ 87,5 Prozent wünschen sich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit, wie die Studie zeigt. 64 Prozent der 18- bis 35-Jährigen fragen ihren Arbeitgeber demnach nach einem Lebensarbeitszeitkonto. Bei den 35- bis 59-Jährigen sind es 48 Prozent. 

„Es geht natürlich auch darum, zu Zeiten von Fachkräftemangel Beschäftigte ans Unternehmen zu binden“, sagt Mehl. Üblicherweise bieten Dienstleister solche Arbeitszeitkonten an. Auch die R+V ist im Geschäft. „Der Arbeitgeber kann jederzeit sehen, was die Mitarbeiter eingebracht haben“, sagt Mehl. Diese wiederum könnten jederzeit flexibel bestimmen, wie viel vom Bruttogehalt sie einbringen wollten und eine eventuelle Auszahlung kalkulieren. Ähnlich wie eine Versicherungspolice kostet das Angebot den Arbeitgeber pro Teilnehmer eine Gebühr. Wichtig bei solchen Angeboten: Die Zeitguthaben müssen vor Insolvenz des Unternehmens geschützt sein – etwa über eine Treuhandlösung. 

Guthaben übertragbar

„Arbeitgeber können eine Förderung nach Belieben on top geben“, sagt Mehl. Und sie können auch festlegen, welche Beträge ihre Mitarbeiter umwandeln können und wofür. „Manche Arbeitgeber erlauben Sabbaticals, Eltern- oder Pflegezeit und den Vorruhestand“, sagt Mehl, andere nur das Sabbatical. 

Technisch schließt der Arbeitgeber auch beim Lebensarbeitszeitkonto der R+V eine Versicherung für einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin ab. Kernstück des Lebensarbeitszeitkontos ist die Wertguthabenvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. „Technische Basis ist immer das Personalsystem“, sagt Mehl. „Da sind die Lohnarten angelegt, die Gehaltsdaten sind das Kernstück, mit dem wir arbeiten.“ Nahezu alle Daten können über eine Schnittstelle verarbeitet werden, ohne manuellen Eingriff. Für den Fall eines Arbeitgeberwechsels sind verschiedene Lösungen möglich. „Neben einer Auszahlung an den Beschäftigten kann das Guthaben auf den Folgearbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden“, sagt Mehl. 

Außer bei den großen Lebensversicherern wie etwa Allianz oder Axa bieten auch Treuhandgesellschaften Lebensarbeitszeitkonten an. Und natürlich können Unternehmen auch selbst die Arbeitszeitkonten für ihre Mitarbeiter anbieten – müssen dann aber natürlich Verwaltung und Insolvenzschutz stemmen. 

Das Thema Arbeitszeitkonto ist kein Luxusthema für Betriebe mit Homeoffice, Sabbaticals und vermeintlichem Schnickschnack. Es ist auch für Unternehmen in Branchen mit Problemen fernab von Balancefragen interessant. So können Bauunternehmer mit Arbeitszeitkonten beispielsweise auch Probleme wie etwa die Winterarbeitslosigkeit ihrer Mitarbeiter besser auffangen. Im Sommer wird dann vorgearbeitet für die Zeit mit weniger Aufträgen. Die Sozialkasse Bau wies vor Jahren auf diese Möglichkeit als Alternative zur winterbedingten Entlassung hin. 

Selbst für Führungskräfte oder Minijobber lässt sich bei Bedarf ein Arbeitszeitkonto führen. Nur nicht für den Geschäftsführer selbst – so gut auch für ihn der Ausgleich von Überstunden und Abbau psychischer Überlastungen wäre. Zwar können Geschäftsführer für sich selbst ein Arbeitszeitkonto anlegen und die hierfür nötigen Rückstellungen bilden. Das Finanzamt unterstellt ihnen dann jedoch gerne eine verdeckte Gewinnausschüttung. Zurecht, wie der Bundesfinanzhof, das oberste deutsche Finanzgericht, urteilte (Az. IR 26/15). 

Ebenfalls beliebt ist, das Lebensarbeitszeitkonto zu nutzen, um einen größeren Einmalbetrag statt einer Abfindung einzubringen – und dem ausscheidenden Mitarbeiter so quasi eine Brücke in den Ruhestand zu bauen. Strittig war lange, ob dieser Einmalbetrag als Entgeltbestandteil zu werten ist und Lohnsteuer sowie Sozialabgaben fällig geworden wären. Das hat der Bundesfinanzhof aber 2023 verneint (Az: IX R 25/21) und die Praxis so durchgewunken. 

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