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Urteile & Verordnungen > Urteil der Woche

OLG-Urteil: Kurioser Nachbarschaftsstreit um Rauch endet im Nichts

| Silke Haars

Nachhilfe in Rauchkunde erteilte ein Gericht einem Nachbarn in Brandenburg. Rauch sei nicht mehr als Gase, Wassertröpfchen und Rußpartikel. Ziehen die von einem Grundstück zum anderen hinüber, gibt es dafür keinen Schadensersatz.

(Foto: picture alliance, Udo Hermann)

Darf Rauch vom Nachbargrundstück Schadensersatz begründen – oder ist er nur Luft mit Partikeln? Das OLG Brandenburg entschied klar.

von Silke Haars für Markt und Mittelstand, 20.8.2025 

Der Fall

Gestritten hatte sich ein Anwohner mit seinem Nachbarn gegenüber. Von dessen Grundstück stieg regelmäßig Rauch auf, sodass Staub und Gerüche – so der klagende Anwohner – bis auf das Grundstück auf der anderen Straßenseite zogen. 1.800 Euro Schadensersatz sollte der Rauchverursacher dafür zahlen. Zum Beweis für die angebliche Belästigung legte der eingerauchte Kläger Videomaterial vor.

Das Landgericht sah zwar den Rauch, aber keinen hinreichenden Grund für Schadensersatz. „Rauch“ werde zwar gemeinhin als störend empfunden. Er führe damit tatsächlich zu einer Beeinträchtigung des Grundstücks. Aber der Vortrag des Klägers zu den wirtschaftlichen Folgen der Rauchbeeinträchtigung sei zu pauschal. Schadensersatz könne er keinen verlangen.

In der Berufung legte der Kläger nach. Nicht der sichtbare Rauch sei das Problem, sondern das, was darin stecke. Er argwöhnte, der Nachbar müsse irgendetwas unvollständig verbrennen, und verfolgte die Klage darum weiter.

 

Die Entscheidung

Das Oberlandesgericht überzeugte der Kläger damit nicht. Es wies die Klage vielmehr vollständig ab.
Die Klage auf „Unterlassung von Beeinträchtigungen durch Rauch bzw. dessen Bestandteile Rauch, Ruß, Staube und Gerüche“ sei insgesamt unbegründet. Es gingen nämlich von den Öfen auf Nachbars Grundstück keine nicht zu duldenden Beeinträchtigungen aus.

Das Urteil des Landgerichts werteten die OLG-Richter als widersprüchlich. Indem das Landgericht den Beklagten verurteilt habe, Beeinträchtigungen des Grundstücks des Klägers durch Rauch zu unterlassen, habe es ihn der Sache nach auch verurteilt, Beeinträchtigungen mit Rauch-Bestandteilen zu unterlassen. Die eben darauf gerichtete Unterlassungsklage habe das Landgericht aber abgewiesen. Das passte für das OLG nicht zusammen – und im Ergebnis darf der beklagte Nachbar seine Öfen weiter rauchen lassen.

Wer bislang nicht genau wusste, was eigentlich „Rauch“ ist, hier die ganze Erklärung des OLG:

„Rauch ist nach allgemeiner Definition Luft mit fein verteilten flüssigen oder festen Schwebbestandteilen. Im weiteren Sinn werden mit Rauch die Abgase aus Feuerungen bezeichnet, die vor allem aus Kohlendioxid, Stickstoff, Wasserdampf, unverbrauchter Luft, Schwefeldioxid und -trioxid sowie aus fein verteilten Schwebeteilchen wie Ruß, Flugasche, Flugkoks, Flugstaub und Teertröpfchen bestehen.“

Wer nicht möchte, dass das eigene Grundstück entsprechend eingeraucht wird, muss konkret nachweisen, dass mehr Schädliches aus Nachbars Garten hinüberweht.

 

OLG Brandenburg, Urteil vom 3.7.2025, Az. 5 U 77/22

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