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Ratgeber für den Alltag > Digitale Regulierung

Neue EU-Pflicht 2025: Diese KI-Schulungen müssen Unternehmen jetzt umsetzen

EU-Verordnung verpflichtet Arbeitgeber zu KI-Schulungen für Mitarbeitende - ohne konkrete Vorgaben zur Umsetzung.

(Foto: shutterstock)

Seit dem 2. Februar 2025 trat eine neue Pflicht für Unternehmen in Kraft: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden, die mit künstlicher Intelligenz arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenzen verfügen. Die EU-Verordnung betrifft alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen – unabhängig von Größe oder Branche.

Die Regelung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem der Einsatz von KI in Unternehmen rapide zunimmt. Von automatisierten Bewerbungsverfahren über KI-gestützte Produktionsprozesse bis hin zu intelligenten Chatbots im Kundenservice – die Anwendungsgebiete sind vielfältig und wachsen stetig.

Wer ist betroffen?

Die Schulungspflicht gilt für zwei Gruppen von Unternehmen: Anbieter, die eigene KI-Systeme entwickeln und auf den Markt bringen, sowie Betreiber, die fremdentwickelte KI-Systeme für betriebliche Zwecke nutzen.

Entscheidend ist dabei nicht die Unternehmensgröße, sondern ob Mitarbeitende in ihrem Arbeitsalltag mit KI in Berührung kommen. Ein kleines Handwerksunternehmen, das KI-gestützte Planungssoftware einsetzt, ist genauso betroffen wie ein großer Industriekonzern mit eigener KI-Entwicklungsabteilung.

Für Geschäftsführer und Entscheidungsträger bedeutet dies: Sie müssen evaluieren, wo und wie KI im Unternehmen zum Einsatz kommt und welche Mitarbeitenden geschult werden müssen.

Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung

Die EU-Verordnung lässt Unternehmen bei der Ausgestaltung der Schulungsmaßnahmen weitgehend freie Hand. Es gibt keine standardisierten Vorgaben, wie die Kompetenzförderung konkret aussehen soll. Dies ermöglicht flexible, auf Ihre Unternehmensbedürfnisse zugeschnittene Lösungen. Als ersten Schritt empfiehlt sich eine Bestandsaufnahme:

  • Welche KI-Systeme werden im Unternehmen eingesetzt?
  • Welche Risiken sind mit deren Nutzung verbunden?
  • Welche Mitarbeitenden arbeiten direkt mit diesen Systemen?

Auf Basis dieser Analyse können Sie passgenaue Schulungskonzepte entwickeln. Diese sollten grundlegendes Wissen über KI, ihre Funktionsweise sowie rechtliche und ethische Rahmenbedingungen vermitteln. Wir empfehlen, zwischen allgemeinen Grundlagenschulungen für alle Mitarbeitenden und spezifischen Vertiefungsmodulen für direkte Anwender zu unterscheiden.

Dokumentation und Aufsicht

Obwohl die EU-Verordnung keine explizite Dokumentationspflicht vorsieht, ist Unternehmen dringend zu empfehlen, ihre Schulungsmaßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren. Dies dient nicht nur der Nachweisbarkeit im Falle von Kontrollen, sondern auch der internen Qualitätssicherung.

In Deutschland wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Aufsichtsbehörde fungieren. Erste Leitlinien für Unternehmen sollen bis August 2025 veröffentlicht werden. Bis dahin müssen Unternehmen eigenverantwortlich handeln.

Ein direkter Verstoß gegen Artikel 4 der KI-VO führt zwar nicht automatisch zu Bußgeldern, jedoch könnten Unternehmen haftbar gemacht werden, wenn durch mangelnde Schulung Fehler oder Schäden entstehen. Für Unternehmer bedeutet dies ein zusätzliches Haftungsrisiko, das durch proaktive Maßnahmen minimiert werden sollte.

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