BFH-Urteil: Geschenkte Firmenanteile sind kein Arbeitslohn
Verschenkt ein Chef Firmenanteile an leitende Mitarbeiter, um die Unternehmensnachfolge zu sichern, zählen diese nicht automatisch als Arbeitslohn.
Verschenkt ein Unternehmer Firmenanteile an leitende Mitarbeiter, um die Unternehmensnachfolge zu sichern, zählen diese Anteile nicht automatisch als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies bestätigte jetzt der Bundesfinanzhof.