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Geld & Vorsorge > Preistransparenz Einzelhandel

Preistransparenz: Gericht zwingt Aldi Süd zur Offenlegung

Landgericht Düsseldorf verpflichtet Discounter zur Angabe des 30-Tage-Bestpreises bei Werbeaktionen - Verbraucherschützer feiern Sieg

Discounter-Riese Aldi Süd muss Schnäppchenjägern künftig reinen Wein einschenken. Ein wegweisendes Urteil vom 4. April 2025 des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 38 O 284/24) verpflichtet den Einzelhandelsriesen, bei Werbeaktionen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage anzugeben. Damit geht das Versteckspiel mit den Bestpreisen zu Ende - sehr zum Ärger von Aldi Süd, aber zur Freude der Verbraucher.

Hintergrund: UVP-Werbung auf dem Prüfstand

Bisher warb Aldi Süd häufig mit durchgestrichenen unverbindlichen Preisempfehlungen (UVPs) und vermeintlich hohen Rabatten. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah darin eine Irreführung und klagte. Das Gericht gab den Verbraucherschützern Recht: Künftig muss der 30-Tage-Bestpreis, also der günstigste Preis eines Produkts im letzten Monat, angegeben werden. "Aldi Süd muss nun die Hosen runterlassen – zumindest bei den Preisen", kommentiert ein Branchenexperte.

Auswirkungen auf den Einzelhandel

Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die gesamte Branche haben. Andere Discounter und Einzelhändler müssen ihre Preisstrategien möglicherweise überdenken. Für mittelständische Unternehmen bedeutet dies, ihre Werbekonzepte und Preisgestaltung an die neuen Transparenzanforderungen anzupassen. "Schnäppchenjäger können sich die Lupe für Preisschilder sparen", meint ein Handelsexperte augenzwinkernd. Die Preisangabenverordnung von 2022 schreibt diese Transparenz vor, um unlauterer Preisgestaltung entgegenzuwirken.

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist aber noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen könnte Berufung einlegen und den Fall vor das Oberlandesgericht Düsseldorf bringen.

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